Die neueste Episode im Thuner Wahlkampfprogramm könnte den Titel tragen: „Steuern senken oder Heute bauen wir uns ein Luftschloss.“ Hauptdarsteller darin sind mein FDP-Stadtratskollege Hanspeter Aellig und der SVP-Stadtratsaspirant Lukas Lanzrein. Offenbar recht unbelastet von Detailkenntnissen der Stadtfinanzen erklären Sie die Zeit reif für eine Steuersenkung in Thun. Gemeinsam präsidieren sie ein jugendliches Initiativkomitee „für angemessene und tiefere Steuern“. Die Stadt Thun gäbe zu viel Geld für Projekte aus, welche entweder unsinnig und luxuriös seien oder nie zu Ende geführt würden. Mit Steuergeldern müsse verantwortungsvoller und sorgfältiger umgegangen werden.
Konkret fordern die Urheber per Volksinitiative eine Senkung der Steueranlage für die Stadt Thun um zwei Steuerzehntel von gegenwärtig 1.74 auf neu 1.54. In absoluten Zahlen bedeutete das einen Steuerausfall von rund 10 Millionen Franken pro Jahr.
Gemäss Aufgaben- und Finanzplan 2010-2013 der Stadt rechnet Thun für die Jahre 2011 bis 2013 mit Defiziten von 4 bis 5 Millionen Franken pro Jahr. Mit der seit Drucklegung des Plans beschlossenen kantonalen Steuergesetzrevision 2011 werden es eher Defizite von 6 Millionen Franken pro Jahr sein. Bei den Investitionen ist im selben Zeitraum mit Finanzierungslücken von rund 10 Millionen Franken pro Jahr und entsprechender Mehrverschuldung zu rechnen. Aus dem Bereich Sportstätten und Begleitprogramm Agglomerationsverkehr werden innert kürzester Zeit wahrscheinlich noch gegen 50 Millionen Franken zusätzlich an ungedecktem Finanzierungsbedarf und entsprechender Mehrverschuldung hinzukommen.
Im Rahmen der Budgetberatung im Stadtrat des Voranschlags 2011 und des Aufgaben- und Finanzplans 2011-2014 werden FDP und SVP im November – also noch vor dem Gemeindewahltermin vom 28. November 2010 – ausgiebig Gelegenheit haben darzulegen, auf welche „unsinnigen und luxuriösen“ Ausgaben bzw. Investitionen sie verzichten wollen.
Zwischenzeitlich rufe ich den Initianten bloss zu: „Träumt weiter, Jungs! Aber haltet euch fern vom Ruder, denn am Steuer der Thuner Stadtfinanzen habt ihr euch mit diesem Vorstoss disqualifiziert.“
Gedanken zur Aktualität, festgehalten von einem politisch und gesellschaftlich Interessierten
Donnerstag, 7. Oktober 2010
Sonntag, 3. Oktober 2010
Wenn Banken wanken und Stadtfinanzen kranken
Letzthin haben wir im Thuner Stadtparlament eine Motion der SP betreffend „Keine Geschäfte mit Finanzinstituten mit Boni-Exzessen“ behandelt. Der Vorstoss wollte den Gemeinderat beauftragen, ein Reglement mit Kriterien aufzustellen, die Finanzinstitute erfüllen müssen, damit sie als Geschäftspartner der Stadt Thun in Frage kommen. Darunter fielen insbesondere Angaben über Höhe und Vergabepraxis der Boni, Abgangsentschädigungen und Lohnspanne in den Unternehmen.
Gemäss kantonaler Gesetzgebung und Thuner Stadtverfassung fallen der Finanzhaushalt und die Fremdmittelbeschaffung in die abschliessende Zuständigkeit der Exekutive. Der SP-Vorstoss war damit gar nicht motionsfähig. Ich habe ihn aber auch aus anderen Gründen abgelehnt.
Dass sich Bankmitarbeiter, Aktionäre, und Anleger über das Abzocken in den Chefetagen ihrer Institute ärgern und sich dagegen zur Wehr setzen, ist verständlich. Auch ich verurteile das extreme Lohngefälle in gewissen Grosskonzernen. Es hat nichts mehr mit Leistung und Verantwortung zu tun. Aber angesprochen sind hier nicht bloss Grossbanken.
Auch ich verurteile das Verstaatlichen von Verlusten aus Rettungsaktionen in der Finanzmarktkrise und sofort daran anschliessend wieder die Privatisierung von satten Gewinnen. Das ist absolut stossend.
Aber der Aufbau und die Pflege einer Bankbeziehung für eine Stadt wie Thun sind nicht vergleichbar mit dem Kaufentscheid vor der Früchteauslage im Supermarkt, wo es um die Wahl von Chiquita oder Max Havelaar geht. Eine Banane ist und bleibt eine Banane, aber die Banken treten in verschiedenen Rollen gegenüber der öffentlichen Hand auf: als Dienstleister im Zahlungsverkehr, als Kreditgeber oder auch als Anlageberater und –verwalter beispielsweise für die öffentlichen Pensionskassen. Die Interessenlage von Stadt und Bank ist je nach Rollenverteilung sehr unterschiedlich. Das öffentliche Interesse an mehr Lohngerechtigkeit bei den Banken ist dabei bloss ein Faktor, und häufig nicht der wichtigste.
Ich gehe in meinen eigenen politischen Forderungen an die Finanzwirtschaft wesentlich weiter und wesentlich näher an die Wurzeln des Übels als die SP. Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich ist am Verabschieden eines Regelwerks von Eigenkapitalanforderungen, das als „Basel III“ bekannt ist. Die Zielrichtung dieser Massnahmen stimmt, aber sie sind dennoch völlig unzureichend.
Wir brauchen ordnungspolitische Eingriffe in die Finanzwirtschaft, namentlich die Aufteilung der heutigen Universalbanken in ein Trennbankensystem, in dem Zahlungsverkehr, Kreditvergabe und Immobilienfinanzierung, Vermögensverwaltung und Investmentbanking wieder getrennt sind. Die USA kannten eine solche Regelung im Glass-Steagall-Act, als Lehre aus dem Börsencrash von 1929 und der anschliessenden grossen Depression. Nach Aufhebung dieser Trennordnung 1999 haben in den USA jene Probleme ihren Anfang genommen, die das Land und teilweise auch Europa in die schwere Krise der Finanz- und Realwirtschaft gestürzt haben, in der wir immer noch stecken.
Weiter brauchen wir eine Reform unseres Geldsystems, welche die Hoheit über die Geldschöpfung und Geldmengensteuerung wieder zurück zum Staat bringt, namentlich zur Nationalbank. Dass sich die Gemeinden, Kantone und der Bund bei privaten Banken oder via private Banken verschulden, und umgekehrt private Banken aus der Geldschöpfung durch Kreditvergabe jährliche Gewinnbeiträge in zweistelliger Milliardenhöhe vereinnahmen, ist eine Perversion unseres monetären Systems. Die Möglichkeit der Grossbanken, variable Saläre in der Grössenordnung von 50 Millionen pro Topmanager auszuzahlen, ist nur ein Ausfluss dieser Perversion.
Die öffentliche Empörung über die Salarierungspraxis der Grossbanken ist verständlich und berechtigt. Aufgabe der Politik ist es aber, prioritär die viel gefährlicheren fortbestehenden systemischen Risiken in der Bankenwelt zu mindern. Lassen wir uns darin nicht beirren!
Gemäss kantonaler Gesetzgebung und Thuner Stadtverfassung fallen der Finanzhaushalt und die Fremdmittelbeschaffung in die abschliessende Zuständigkeit der Exekutive. Der SP-Vorstoss war damit gar nicht motionsfähig. Ich habe ihn aber auch aus anderen Gründen abgelehnt.
Dass sich Bankmitarbeiter, Aktionäre, und Anleger über das Abzocken in den Chefetagen ihrer Institute ärgern und sich dagegen zur Wehr setzen, ist verständlich. Auch ich verurteile das extreme Lohngefälle in gewissen Grosskonzernen. Es hat nichts mehr mit Leistung und Verantwortung zu tun. Aber angesprochen sind hier nicht bloss Grossbanken.
Auch ich verurteile das Verstaatlichen von Verlusten aus Rettungsaktionen in der Finanzmarktkrise und sofort daran anschliessend wieder die Privatisierung von satten Gewinnen. Das ist absolut stossend.
Aber der Aufbau und die Pflege einer Bankbeziehung für eine Stadt wie Thun sind nicht vergleichbar mit dem Kaufentscheid vor der Früchteauslage im Supermarkt, wo es um die Wahl von Chiquita oder Max Havelaar geht. Eine Banane ist und bleibt eine Banane, aber die Banken treten in verschiedenen Rollen gegenüber der öffentlichen Hand auf: als Dienstleister im Zahlungsverkehr, als Kreditgeber oder auch als Anlageberater und –verwalter beispielsweise für die öffentlichen Pensionskassen. Die Interessenlage von Stadt und Bank ist je nach Rollenverteilung sehr unterschiedlich. Das öffentliche Interesse an mehr Lohngerechtigkeit bei den Banken ist dabei bloss ein Faktor, und häufig nicht der wichtigste.
Ich gehe in meinen eigenen politischen Forderungen an die Finanzwirtschaft wesentlich weiter und wesentlich näher an die Wurzeln des Übels als die SP. Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich ist am Verabschieden eines Regelwerks von Eigenkapitalanforderungen, das als „Basel III“ bekannt ist. Die Zielrichtung dieser Massnahmen stimmt, aber sie sind dennoch völlig unzureichend.
Wir brauchen ordnungspolitische Eingriffe in die Finanzwirtschaft, namentlich die Aufteilung der heutigen Universalbanken in ein Trennbankensystem, in dem Zahlungsverkehr, Kreditvergabe und Immobilienfinanzierung, Vermögensverwaltung und Investmentbanking wieder getrennt sind. Die USA kannten eine solche Regelung im Glass-Steagall-Act, als Lehre aus dem Börsencrash von 1929 und der anschliessenden grossen Depression. Nach Aufhebung dieser Trennordnung 1999 haben in den USA jene Probleme ihren Anfang genommen, die das Land und teilweise auch Europa in die schwere Krise der Finanz- und Realwirtschaft gestürzt haben, in der wir immer noch stecken.
Weiter brauchen wir eine Reform unseres Geldsystems, welche die Hoheit über die Geldschöpfung und Geldmengensteuerung wieder zurück zum Staat bringt, namentlich zur Nationalbank. Dass sich die Gemeinden, Kantone und der Bund bei privaten Banken oder via private Banken verschulden, und umgekehrt private Banken aus der Geldschöpfung durch Kreditvergabe jährliche Gewinnbeiträge in zweistelliger Milliardenhöhe vereinnahmen, ist eine Perversion unseres monetären Systems. Die Möglichkeit der Grossbanken, variable Saläre in der Grössenordnung von 50 Millionen pro Topmanager auszuzahlen, ist nur ein Ausfluss dieser Perversion.
Die öffentliche Empörung über die Salarierungspraxis der Grossbanken ist verständlich und berechtigt. Aufgabe der Politik ist es aber, prioritär die viel gefährlicheren fortbestehenden systemischen Risiken in der Bankenwelt zu mindern. Lassen wir uns darin nicht beirren!
Mittwoch, 22. September 2010
Linke Sterbehilfe für das Thuner Investitionsklima
Wenn es nach dem Willen der Thuner SP und Grünen geht, soll das Investitionsprojekt von Credit Suisse-Manager und Deisswil-Retter Hans Ulrich Müller auf dem Thuner Schlossberg abgewürgt werden, noch bevor es, wie im Thuner Tagblatt angekündigt, am 29. September 2010 der Öffentlichkeit vorgestellt werden kann. Ein rascher Tod soll es sein: Der Würgegriff einer angekündigten Volksinitiative wirkt den Initianten offenbar zu langsam, denn für die morgige Stadtratssitzung haben sie statt dessen quasi als Giftspritze eine dringliche Motion angekündigt, mit der sie das noch unbekannte Projekt subito zu Fall bringen wollen. SP und Grüne leisten damit nicht nur einem konkreten und nach intensiven Verhandlungen nun offenbar spruchreifen Projekt aktive Sterbehilfe, sondern ebenso dem Investitionsklima in der Stadt. Der Gemeinderat wüsste im herbeigewünschten Todesfall sehr rasch, so naiverweise die Meuchler, mit welchen neuen Rahmenbedingungen er in die nächsten Vertragsverhandlungen steigen kann. Bloss überleben auf verbrannter Erde keine Keime für neue Projekte, und in einem vergifteten Investitionsklima wird es nichts zu verhandeln geben.
Das Ansinnen, ein so lange gesuchtes und noch gänzlich unbekanntes Projekt für die Neunutzung der Schlossbergliegenschaften unmittelbar abzutreiben, bevor es das Licht der Öffentlichkeit erblicken kann, ist verwerflich und zeugt von einer erbärmlichen Verhandlungskultur. Ich distanziere mich als Stadtrat in aller Form davon. Der langjährige Schlossvereinspräsident Markus Krebser wird sich die Frage gefallen lassen müssen, ob er die politischen Geister, die er in seinem Leserbrief im Thuner Tagblatt vom 9. September 2010 rief, denn auch im Zaum halten kann. Und der amtierende Stiftungsratspräsident des Schlossmuseums und alt SP-Gemeinderat Hans Kelterborn, der hinter den Kulissen kräftig Stimmung gegen das Projekt macht, wird sich fragen müssen, ob er seiner Institution nicht einen Bärendienst erweist, indem er unbesehen die Hand beisst, die indirekt sein Museum speist.
Vor dieser Art Stimmungsmache habe ich in meinem Beitrag vom 27. Juni 2010 gewarnt. Sie zielt auf den Lokalpatriotismus in der Stadt Thun, zieht ihre Kraft aber aus dem gespaltenen Verhältnis, das die Linke schon immer zur Vorstellung von privater Wohnnutzung an privilegierter Lage hatte – und sie verschweigt, wie die Zukunft der dringend unterhaltsbedürftigen Schlossbergliegenschaften angesichts der leeren Stadtkasse ohne Investor aussehen soll.
Die bisherige Kommunikationspolitik der Thuner Stadtregierung rund um das Projekt von Hans Ulrich Müller ist zu verurteilen. Das habe ich bereits vor Wochen getan. Dasselbe gilt für den mangelnden Einbezug des Schlossmuseums in die Verhandlungen. Das sind aber Defizite seitens des Gemeinderats, die nicht als Gründe dafür herhalten können, einem noch gänzlich unbekannten Projekt jetzt den politischen Todesstoss zu versetzen. Dazu bin ich nicht bereit.
Das Ansinnen, ein so lange gesuchtes und noch gänzlich unbekanntes Projekt für die Neunutzung der Schlossbergliegenschaften unmittelbar abzutreiben, bevor es das Licht der Öffentlichkeit erblicken kann, ist verwerflich und zeugt von einer erbärmlichen Verhandlungskultur. Ich distanziere mich als Stadtrat in aller Form davon. Der langjährige Schlossvereinspräsident Markus Krebser wird sich die Frage gefallen lassen müssen, ob er die politischen Geister, die er in seinem Leserbrief im Thuner Tagblatt vom 9. September 2010 rief, denn auch im Zaum halten kann. Und der amtierende Stiftungsratspräsident des Schlossmuseums und alt SP-Gemeinderat Hans Kelterborn, der hinter den Kulissen kräftig Stimmung gegen das Projekt macht, wird sich fragen müssen, ob er seiner Institution nicht einen Bärendienst erweist, indem er unbesehen die Hand beisst, die indirekt sein Museum speist.
Vor dieser Art Stimmungsmache habe ich in meinem Beitrag vom 27. Juni 2010 gewarnt. Sie zielt auf den Lokalpatriotismus in der Stadt Thun, zieht ihre Kraft aber aus dem gespaltenen Verhältnis, das die Linke schon immer zur Vorstellung von privater Wohnnutzung an privilegierter Lage hatte – und sie verschweigt, wie die Zukunft der dringend unterhaltsbedürftigen Schlossbergliegenschaften angesichts der leeren Stadtkasse ohne Investor aussehen soll.
Die bisherige Kommunikationspolitik der Thuner Stadtregierung rund um das Projekt von Hans Ulrich Müller ist zu verurteilen. Das habe ich bereits vor Wochen getan. Dasselbe gilt für den mangelnden Einbezug des Schlossmuseums in die Verhandlungen. Das sind aber Defizite seitens des Gemeinderats, die nicht als Gründe dafür herhalten können, einem noch gänzlich unbekannten Projekt jetzt den politischen Todesstoss zu versetzen. Dazu bin ich nicht bereit.
Samstag, 7. August 2010
Zu einfach, zu billig und zu spät
Offener Brief an den Präsidenten
des Handels- und Industrievereins des Kantons Bern
Sektion Thun, Herrn Reto Heiz
Sehr geehrter Herr Präsident, Lieber Reto
Ich beziehe mich auf die Berichterstattung des Thuner Tagblatts in seiner heutigen Ausgabe zu einem Schreiben, das Sie im Namen von fünf lokalen Wirtschaftsverbänden an die bürgerlichen Parteien Thuns und die Medien versandt haben. Ich antworte Ihnen hier spontan in meinem eigenen Namen und – nachdem die öffentliche Diskussion dazu lanciert ist – in offener Form zuhanden der Präsidien und Vorstände der beteiligten Verbände. Ich mache diesen Schritt in der Auffassung, dass meine Partei nicht um Beihilfe der Thuner Wirtschaft in der Finanzierung unseres Wahlkampfs nachgesucht hat.
Zu einfach
Meine Damen und Herren, Sie machen es sich zu einfach! Das Thuner Tagblatt zitiert Hansueli Hirt mit der Aussage: „Unser Primärziel ist, dass Thun nicht weitere 16 bis 20 Jahre ein SP-Stadtpräsidium hat.“ Die Verhinderung einer politischen Partei kann doch aus Sicht der Thuner Wirtschaft, die ich im Übrigen beruflich ja auch vertrete, keine Zielsetzung sein. Natürlich sehnt man sich im Regen nach der Sonne, aber es gibt auch noch die Traufe. Sie kommen nicht umhin, das Klima näher zu umschreiben, das in Thun ab Legislaturwechsel neu herrschen soll.
Zu billig
Meine Damen und Herren, Sie verkaufen sich zu billig! Sie machen Ihre finanzielle Beihilfe allein abhängig von der Einigung der Parteien auf eine einzige gemeinsame Kandidatur für das Stadtpräsidium, unabhängig von der Natur des Kandidaten oder der Kandidatin. Würden Sie in Ihrem Betrieb die Personalverantwortung über eine Geschäftseinheit mit 400 Mitarbeitenden und die Budgetverantwortung über 250 Millionen Franken an einen Stellenbewerber übertragen unter der alleinigen Voraussetzung einer einzelnen Bewerbung?
Zu spät
Meine Damen und Herren, Sie kommen zu spät! Ihre Wortmeldung erfolgt zu einem Zeitpunkt, zu dem mit Ausnahme der FDP alle Parteien ihre Nominationen für das Stadtpräsidium teilweise schon lange bekannt gegeben haben. Jeder Rückzieher zu diesem Zeitpunkt würde von der Öffentlichkeit als Nachgeben unter dem Druck der Wirtschaft gesehen, als Einschränkung der wünschenswerten Wahlfreiheit der Wählerinnen und Wähler und als fragwürdige Einflussnahme Ihrer Verbände auf einen urdemokratischen Prozess.
Meine Erwartung und mein Versprechen
Ich erwarte von Ihren Verbänden, dass Sie sich mit allen nun bekannten Nominationen für das Stadtpräsidium anhand eines nachvollziehbaren Anforderungskatalogs auseinandersetzen und verspreche Ihnen hier öffentlich, dass ich der erste Bewerber sein werde, der auf die offizielle Einreichung seiner Kandidatur bei der Stadtkanzlei zugunsten eines besser geeigneten bürgerlichen Kandidaten bzw. einer Kandidatin verzichten wird, sollte dieser Kandidat oder diese Kandidatin die formulierten Anforderungen der Thuner Wirtschaft nachweislich besser erfüllen als ich.
Als Vertreter der Thuner Wirtschaft vertraue ich in dieser verbindlichen Zusage darauf, dass Sie einen Katalog an Qualifikationskriterien anwenden werden, welcher der Führungsverantwortung des Stadtpräsidiums angemessen ist. Als Kriterium der Wirtschaftsnähe mag Ihnen das einschlägige Rating der Kandidierenden dienen, das Smartvote für die kantonalen Wahlen dieses Jahres erstellt hat, und das unter www.smartvote.ch als Analyse („Liberalisierungs-Rating, wirtschaftlich“) für Thun abrufbar ist.
Wie weiter?
Ohne direkte Auseinandersetzung Ihrer Verbände mit den bekannten Nominationen werden sich die angesprochenen politischen Parteien in meiner persönlichen Einschätzung nicht einigen können. Die angedrohte Strafe eines Finanzierungsverzichts ist kein angemessenes Mittel der Interessenwahrung für die Thuner Wirtschaft. Hansueli Hirt beklagt im Thuner Tagblatt: „Aber die Politik macht nicht mit.“ Ich rufe Ihnen zu: Dann machen Sie als Thuner Wirtschaft mit! Sie sind gefordert, und mein Versprechen gilt.
Freundliche Grüsse
Konrad Hädener
CVP-Stadtrat und
Kandidat für Gemeinderat und Stadtpräsidium
des Handels- und Industrievereins des Kantons Bern
Sektion Thun, Herrn Reto Heiz
Sehr geehrter Herr Präsident, Lieber Reto
Ich beziehe mich auf die Berichterstattung des Thuner Tagblatts in seiner heutigen Ausgabe zu einem Schreiben, das Sie im Namen von fünf lokalen Wirtschaftsverbänden an die bürgerlichen Parteien Thuns und die Medien versandt haben. Ich antworte Ihnen hier spontan in meinem eigenen Namen und – nachdem die öffentliche Diskussion dazu lanciert ist – in offener Form zuhanden der Präsidien und Vorstände der beteiligten Verbände. Ich mache diesen Schritt in der Auffassung, dass meine Partei nicht um Beihilfe der Thuner Wirtschaft in der Finanzierung unseres Wahlkampfs nachgesucht hat.
Zu einfach
Meine Damen und Herren, Sie machen es sich zu einfach! Das Thuner Tagblatt zitiert Hansueli Hirt mit der Aussage: „Unser Primärziel ist, dass Thun nicht weitere 16 bis 20 Jahre ein SP-Stadtpräsidium hat.“ Die Verhinderung einer politischen Partei kann doch aus Sicht der Thuner Wirtschaft, die ich im Übrigen beruflich ja auch vertrete, keine Zielsetzung sein. Natürlich sehnt man sich im Regen nach der Sonne, aber es gibt auch noch die Traufe. Sie kommen nicht umhin, das Klima näher zu umschreiben, das in Thun ab Legislaturwechsel neu herrschen soll.
Zu billig
Meine Damen und Herren, Sie verkaufen sich zu billig! Sie machen Ihre finanzielle Beihilfe allein abhängig von der Einigung der Parteien auf eine einzige gemeinsame Kandidatur für das Stadtpräsidium, unabhängig von der Natur des Kandidaten oder der Kandidatin. Würden Sie in Ihrem Betrieb die Personalverantwortung über eine Geschäftseinheit mit 400 Mitarbeitenden und die Budgetverantwortung über 250 Millionen Franken an einen Stellenbewerber übertragen unter der alleinigen Voraussetzung einer einzelnen Bewerbung?
Zu spät
Meine Damen und Herren, Sie kommen zu spät! Ihre Wortmeldung erfolgt zu einem Zeitpunkt, zu dem mit Ausnahme der FDP alle Parteien ihre Nominationen für das Stadtpräsidium teilweise schon lange bekannt gegeben haben. Jeder Rückzieher zu diesem Zeitpunkt würde von der Öffentlichkeit als Nachgeben unter dem Druck der Wirtschaft gesehen, als Einschränkung der wünschenswerten Wahlfreiheit der Wählerinnen und Wähler und als fragwürdige Einflussnahme Ihrer Verbände auf einen urdemokratischen Prozess.
Meine Erwartung und mein Versprechen
Ich erwarte von Ihren Verbänden, dass Sie sich mit allen nun bekannten Nominationen für das Stadtpräsidium anhand eines nachvollziehbaren Anforderungskatalogs auseinandersetzen und verspreche Ihnen hier öffentlich, dass ich der erste Bewerber sein werde, der auf die offizielle Einreichung seiner Kandidatur bei der Stadtkanzlei zugunsten eines besser geeigneten bürgerlichen Kandidaten bzw. einer Kandidatin verzichten wird, sollte dieser Kandidat oder diese Kandidatin die formulierten Anforderungen der Thuner Wirtschaft nachweislich besser erfüllen als ich.
Als Vertreter der Thuner Wirtschaft vertraue ich in dieser verbindlichen Zusage darauf, dass Sie einen Katalog an Qualifikationskriterien anwenden werden, welcher der Führungsverantwortung des Stadtpräsidiums angemessen ist. Als Kriterium der Wirtschaftsnähe mag Ihnen das einschlägige Rating der Kandidierenden dienen, das Smartvote für die kantonalen Wahlen dieses Jahres erstellt hat, und das unter www.smartvote.ch als Analyse („Liberalisierungs-Rating, wirtschaftlich“) für Thun abrufbar ist.
Wie weiter?
Ohne direkte Auseinandersetzung Ihrer Verbände mit den bekannten Nominationen werden sich die angesprochenen politischen Parteien in meiner persönlichen Einschätzung nicht einigen können. Die angedrohte Strafe eines Finanzierungsverzichts ist kein angemessenes Mittel der Interessenwahrung für die Thuner Wirtschaft. Hansueli Hirt beklagt im Thuner Tagblatt: „Aber die Politik macht nicht mit.“ Ich rufe Ihnen zu: Dann machen Sie als Thuner Wirtschaft mit! Sie sind gefordert, und mein Versprechen gilt.
Freundliche Grüsse
Konrad Hädener
CVP-Stadtrat und
Kandidat für Gemeinderat und Stadtpräsidium
Mittwoch, 4. August 2010
Künstler, Kulturschaffende und Kanarienvögel
Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. Unter diesen Titel stellt der österreichische Autor Ingo Baumgartner sein witziges Kurzgedicht, das folgenden Vers enthält: „Näher rückt das Unbehagen / Es hinkt, will nichts sagen. / So erwäge ich einen Vergleich.“
Ein Unbehagen hat auch den Schweizer Autor Daniel de Roulet beschlichen. Er hat ihm Ausdruck verliehen und einen Vergleich gewagt: „Wir, Künstler und Kulturschaffende, sind gleichsam wie der Kanarienvogel der Schweizer Gesellschaft, er singt, aber der Bergarbeiter ist so beschäftigt, dass er ihn nicht hört.“ Den Bezug zum Bergbau stellt er einleitend in seinem Kanarienvogelmanifest so her: „In die unterirdischen Grubengänge von einst pflegte der Bergarbeiter einen Kanarienvogel mitzunehmen, der ihn bei Gefahr warnen sollte. Fing der Kanarienvogel an zu singen, war das ein Vorzeichen, dass Unheil in der Luft lag, Brandgefahr oder gar eine Explosion.“
Nun ist es leider vielmehr so, dass der hier bemühte Kanarienvogel das Unheil in der Grube nicht durch seinen reizenden Gesang angezeigt hätte, sondern indem er tot von der Stange fiel, vergiftet vom geruchlosen Grubengas Kohlenmonoxid, das die Bergleute als „böses Wetter“ fürchteten. Als Warner vor den als „schlagende Wetter“ gefürchteten Methangas-Ansammlungen, die für viele Untertageexplosionen verantwortlich sind, war er leider weniger zuverlässig. Im Baulärm eines Bergwerks geht zudem wohl jeder Kanariengesang ungehört unter.
Diese Unstimmigkeit im Manifest von Daniel de Roulet nagt leider an dessen Aufhänger und wird den Literaten ärgern – und mit ihm jene Hunderte Kulturschaffende, die das Kanarienvogelmanifest mit unterzeichnet haben. Tote Kanarienvögel singen nun einmal nicht.
Aber Gefahr liegt sehr wohl in der Luft. Die Brandstifter sind unterwegs. Es gilt, den immer dreisteren Anflügen von Rassismus in unserem Land entschieden entgegen zu treten oder, um es mit Gottfried Keller zu halten, vor das Haus zu treten und zum Rechten zu schauen.
Ich begrüsse die Initiative „Kunst und Politik“, in die sich das Kanarienvogelmanifest einreiht. Die Stimme der Kunst und Kultur wird gehört und spricht mit anderer Autorität als diejenige der Politik. Ich freue mich auf die Fortsetzung des Duetts Kunst+Politik. Es muss ja kein Vogelgesang sein.
Ein Unbehagen hat auch den Schweizer Autor Daniel de Roulet beschlichen. Er hat ihm Ausdruck verliehen und einen Vergleich gewagt: „Wir, Künstler und Kulturschaffende, sind gleichsam wie der Kanarienvogel der Schweizer Gesellschaft, er singt, aber der Bergarbeiter ist so beschäftigt, dass er ihn nicht hört.“ Den Bezug zum Bergbau stellt er einleitend in seinem Kanarienvogelmanifest so her: „In die unterirdischen Grubengänge von einst pflegte der Bergarbeiter einen Kanarienvogel mitzunehmen, der ihn bei Gefahr warnen sollte. Fing der Kanarienvogel an zu singen, war das ein Vorzeichen, dass Unheil in der Luft lag, Brandgefahr oder gar eine Explosion.“
Nun ist es leider vielmehr so, dass der hier bemühte Kanarienvogel das Unheil in der Grube nicht durch seinen reizenden Gesang angezeigt hätte, sondern indem er tot von der Stange fiel, vergiftet vom geruchlosen Grubengas Kohlenmonoxid, das die Bergleute als „böses Wetter“ fürchteten. Als Warner vor den als „schlagende Wetter“ gefürchteten Methangas-Ansammlungen, die für viele Untertageexplosionen verantwortlich sind, war er leider weniger zuverlässig. Im Baulärm eines Bergwerks geht zudem wohl jeder Kanariengesang ungehört unter.
Diese Unstimmigkeit im Manifest von Daniel de Roulet nagt leider an dessen Aufhänger und wird den Literaten ärgern – und mit ihm jene Hunderte Kulturschaffende, die das Kanarienvogelmanifest mit unterzeichnet haben. Tote Kanarienvögel singen nun einmal nicht.
Aber Gefahr liegt sehr wohl in der Luft. Die Brandstifter sind unterwegs. Es gilt, den immer dreisteren Anflügen von Rassismus in unserem Land entschieden entgegen zu treten oder, um es mit Gottfried Keller zu halten, vor das Haus zu treten und zum Rechten zu schauen.
Ich begrüsse die Initiative „Kunst und Politik“, in die sich das Kanarienvogelmanifest einreiht. Die Stimme der Kunst und Kultur wird gehört und spricht mit anderer Autorität als diejenige der Politik. Ich freue mich auf die Fortsetzung des Duetts Kunst+Politik. Es muss ja kein Vogelgesang sein.
Sonntag, 11. Juli 2010
SVP-Halali zur Treibjagd auf die Ausländer
Bei Nationalrat Adrian Amstutz weiss man, woran man ist. Er nimmt kein Blatt vor den Mund. Mit seiner Kolumne im Thuner Tagblatt vom 3. Juli 2010 hat er aber die Grenze zur Demagogie überschritten: „Es wird geschlagen und gemordet. Es wird gestohlen und vergewaltigt. Es wird mit Frauen und mit Drogen gehandelt. Und es werden Privatpersonen, Firmen und Sozialwerke betrogen. Bei all diesen Delikten stellen ausländische Kriminelle einen überdurchschnittlich hohen Anteil, und es ist höchste Zeit, diese verheerende Entwicklung mit einem klaren Tarif endlich zu stoppen … “ Dass dieser Tarif durch die SVP-Ausschaffungsinitiative erlassen und durchgesetzt werden soll, versteht sich von selbst.
Mit dem Wahlkampf 2007 ist die Problematisierung des Fremden zu einem zentralen Thema in der Agenda der SVP geworden. Durch die Zuschreibung, Ausländer oder bestimmte Ausländergruppen seien kriminell, gewalttätig oder integrationsunwillig zeichnet die SVP gezielt ein Bild, das Distanz erzeugen soll. Die mediale Resonanz dieser Typisierung verstärkt das Bild noch. In ihren zahlreichen Gegenreaktionen plädieren die Mitte- und Linksparteien auf Differenzierung in der „Ausländerproblematik“. Sie warnen die SVP vor Fremdenfeindlichkeit und einem Abgleiten in den Rassismus. Was in der Kontroverse aber unwidersprochen im Raum stehen zu bleiben droht, ist der Zusammenhang zwischen Ausländern und Kriminalität.
Die Frage ist also: Verhalten sich Ausländer tatsächlich krimineller als Schweizer, wie Adrian Amstutz dies so eindringlich postuliert? Wer dieser Frage auf den Grund gehen will, stösst rasch auf eine Unsicherheit in der Auffassung von „Ausländer“. Ist damit die Gruppe von Ausländerinnen und Ausländern gemeint, die einen Wohnsitz in der Schweiz aufweisen und somit einen Ausländerausweis besitzen? Oder meint man eine zweite Gruppe von Asylbewerbern, die zwar keinen Schweizer Wohnsitz, aber eine Aufenthaltserlaubnis bei uns haben? Oder gar eine dritte Gruppe, die sich aus Touristen, Durchreisenden sowie Personen zusammensetzt, die sich illegal in der Schweiz aufhalten?
Im Weiteren ist zu entscheiden, welche Kriminalstatistik man zu Rate ziehen will. Die polizeiliche Kriminalstatistik stützt auf die erstatteten Anzeigen nach schweizerischem Strafgesetzbuch ab. Die Strafurteilsstatistik der Schweiz hingegen weist die Tätigkeit der Gerichte aus und stellt auf die tatsächlich erfolgten Verurteilungen aufgrund schweizerischen Rechts während eines Erhebungsjahres ab. Genau diese Richtertätigkeit der „Kuscheljustiz“ kritisiert Amstutz ja aber als deutlich zu lasch.
Glücklicherweise gibt es eine hinlängliche Untersuchung des Bundesamts für Statistik „Zur Staatszugehörigkeit von Verurteilten – Kriminalistische Befunde“ aus dem Jahr 1996. Sie geht diese definitorischen und untersuchungstechnischen Unsicherheiten explizit und statistisch-methodisch korrekt an und kommt zu sehr klaren Aussagen.
Demnach haben wir bezüglich Kriminalitätsrate kein Ausländerproblem, sondern ein Männerproblem: 86% sämtlicher Verurteilten sind Angehörige des männlichen Geschlechts. Und die Hälfte ist zwischen 18- und unter 30jährig.
Bei der durchschnittlichen schweizerischen Wohnbevölkerung sind 46% der mindestens 18jährigen männlichen Geschlechts; bei der ausländischen Wohnbevölkerung sind es 59% und bei den Asylsuchenden 81%.
In der Sprache der Statistik gesprochen stammen die vier Verurteiltengruppen – Schweizer Wohnbevölkerung, ausländische Wohnbevölkerung, Asylsuchende und durchreisende Ausländer – aus unterschiedlichen Grundgesamtheiten mit unterschiedlich strukturierter Zusammensetzung hinsichtlich der soziodemographischen Merkmale Geschlecht und Alter.
Nach Differenzierung der strafrechtlich Verurteilten nach Alter und Geschlecht ergeben sich für die schweizerische und ausländische Wohnbevölkerung etwa gleich hohe Verurteiltenraten. Asylsuchende werden etwas häufiger verurteilt.
Die Einbeziehung von Geschlecht und Alter in die Analyse zeigt, dass es für das Verurteilungsrisiko wichtigere Bestimmungsgrössen als die Nationalität gibt. „Ausländerkriminalität“ wird damit relativiert. Andere Merkmale wie Geschlecht und Alter müssen zur Erklärung herangezogen werden. Bei der SVP hat man das entweder nicht begriffen, oder es steckt ein anderes Kalkül hinter der Ausschaffungsinitiative als vermeintliche statistische Erkenntnisse.
Die Liste der Gründe für eine Ablehnung der Ausschaffungsinitiative ist lang. Der Vorstoss missachtet wichtige Verfassungsgrundsätze, ist durchzogen von juristischen Mängeln und lässt Vollzugsschwierigkeiten ohne Ende erwarten. Vorab aber legitimiert sich die Initiative durch einen Sachverhalt, der in der postulierten Form schlicht nicht existiert.
Mit dem Wahlkampf 2007 ist die Problematisierung des Fremden zu einem zentralen Thema in der Agenda der SVP geworden. Durch die Zuschreibung, Ausländer oder bestimmte Ausländergruppen seien kriminell, gewalttätig oder integrationsunwillig zeichnet die SVP gezielt ein Bild, das Distanz erzeugen soll. Die mediale Resonanz dieser Typisierung verstärkt das Bild noch. In ihren zahlreichen Gegenreaktionen plädieren die Mitte- und Linksparteien auf Differenzierung in der „Ausländerproblematik“. Sie warnen die SVP vor Fremdenfeindlichkeit und einem Abgleiten in den Rassismus. Was in der Kontroverse aber unwidersprochen im Raum stehen zu bleiben droht, ist der Zusammenhang zwischen Ausländern und Kriminalität.
Die Frage ist also: Verhalten sich Ausländer tatsächlich krimineller als Schweizer, wie Adrian Amstutz dies so eindringlich postuliert? Wer dieser Frage auf den Grund gehen will, stösst rasch auf eine Unsicherheit in der Auffassung von „Ausländer“. Ist damit die Gruppe von Ausländerinnen und Ausländern gemeint, die einen Wohnsitz in der Schweiz aufweisen und somit einen Ausländerausweis besitzen? Oder meint man eine zweite Gruppe von Asylbewerbern, die zwar keinen Schweizer Wohnsitz, aber eine Aufenthaltserlaubnis bei uns haben? Oder gar eine dritte Gruppe, die sich aus Touristen, Durchreisenden sowie Personen zusammensetzt, die sich illegal in der Schweiz aufhalten?
Im Weiteren ist zu entscheiden, welche Kriminalstatistik man zu Rate ziehen will. Die polizeiliche Kriminalstatistik stützt auf die erstatteten Anzeigen nach schweizerischem Strafgesetzbuch ab. Die Strafurteilsstatistik der Schweiz hingegen weist die Tätigkeit der Gerichte aus und stellt auf die tatsächlich erfolgten Verurteilungen aufgrund schweizerischen Rechts während eines Erhebungsjahres ab. Genau diese Richtertätigkeit der „Kuscheljustiz“ kritisiert Amstutz ja aber als deutlich zu lasch.
Glücklicherweise gibt es eine hinlängliche Untersuchung des Bundesamts für Statistik „Zur Staatszugehörigkeit von Verurteilten – Kriminalistische Befunde“ aus dem Jahr 1996. Sie geht diese definitorischen und untersuchungstechnischen Unsicherheiten explizit und statistisch-methodisch korrekt an und kommt zu sehr klaren Aussagen.
Demnach haben wir bezüglich Kriminalitätsrate kein Ausländerproblem, sondern ein Männerproblem: 86% sämtlicher Verurteilten sind Angehörige des männlichen Geschlechts. Und die Hälfte ist zwischen 18- und unter 30jährig.
Bei der durchschnittlichen schweizerischen Wohnbevölkerung sind 46% der mindestens 18jährigen männlichen Geschlechts; bei der ausländischen Wohnbevölkerung sind es 59% und bei den Asylsuchenden 81%.
In der Sprache der Statistik gesprochen stammen die vier Verurteiltengruppen – Schweizer Wohnbevölkerung, ausländische Wohnbevölkerung, Asylsuchende und durchreisende Ausländer – aus unterschiedlichen Grundgesamtheiten mit unterschiedlich strukturierter Zusammensetzung hinsichtlich der soziodemographischen Merkmale Geschlecht und Alter.
Nach Differenzierung der strafrechtlich Verurteilten nach Alter und Geschlecht ergeben sich für die schweizerische und ausländische Wohnbevölkerung etwa gleich hohe Verurteiltenraten. Asylsuchende werden etwas häufiger verurteilt.
Die Einbeziehung von Geschlecht und Alter in die Analyse zeigt, dass es für das Verurteilungsrisiko wichtigere Bestimmungsgrössen als die Nationalität gibt. „Ausländerkriminalität“ wird damit relativiert. Andere Merkmale wie Geschlecht und Alter müssen zur Erklärung herangezogen werden. Bei der SVP hat man das entweder nicht begriffen, oder es steckt ein anderes Kalkül hinter der Ausschaffungsinitiative als vermeintliche statistische Erkenntnisse.
Die Liste der Gründe für eine Ablehnung der Ausschaffungsinitiative ist lang. Der Vorstoss missachtet wichtige Verfassungsgrundsätze, ist durchzogen von juristischen Mängeln und lässt Vollzugsschwierigkeiten ohne Ende erwarten. Vorab aber legitimiert sich die Initiative durch einen Sachverhalt, der in der postulierten Form schlicht nicht existiert.
Mittwoch, 7. Juli 2010
Open Source Software: Der Schuss ins eigene Knie
Laut ist das Wehklagen der schweizerischen Open Source Software (OSS)-Gemeinschaft über den gestrigen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts. Auf die hängige Klage einer OSS-Firmengruppe gegen die freihändige Vergabe eines Lizenzauftrags des Bundes an Microsoft will das Gericht nämlich nicht eintreten und spricht den Beschwerdeführern die Legitimation ab. Insbesondere will das Bundesverwaltungsgericht nicht in die Informatikstrategie des Bundes eingreifen.
Meine früheren Ausführungen zu diesem Verfahren finden mit dem gestrigen Gerichtsurteil ihre Bestätigung. Für die Verfechter des OSS-Modells droht der Entscheid zum Schuss ins eigene Knie zu werden. Sie haben quasi ohne Not in einem fahrenden Schnellzug die Notbremse gezogen, um mit der Bahngesellschaft über ihren Fahrplan oder das Rollmaterial zu diskutieren. Nachdem das gesuchte Medienecho zu diesem Eingriff abgeebbt ist, bleibt die Konsternation der Mitpassagiere über die erfahrene Verspätung und die Irritation der Bahn über die illegitime Intervention. Eine erhöhte Gesprächsbereitschaft oder gar vermehrte Sympathien für die durchaus berechtigten Anliegen der OSS-Gemeinschaft sind von den beteiligten Bundesstellen nach diesem Vorfall kaum zu erwarten.
An den Stellungnahmen der unterlegenen Beschwerdeführer zum Entscheid irritiert u.a. der schrille Sukkurs von Mitgliedern des eidgenössischen Parlaments. Die Parlamentariergruppe „Digitale Nachhaltigkeit“ geht so weit, sich die Medienmitteilung der beschwerdeführenden OSS-Firmen zu Eigen zu machen. Das ist eine Form von Instrumentalisierung, die mit parlamentarischer Arbeit „ohne Instruktion“ schwerlich in Einklang zu bringen ist. Erstaunlich ist auch die Verve, mit der diese Parlamentsvertreter das Bundesverwaltungsgericht wegen seines Entscheides massregeln – Vertreter jener Legislative nota bene, die sich in diesen Tagen über alle Parteigrenzen hinweg am Beispiel des Luzerner Bundesrichters Hans Wiprächtiger lauthals jegliche Einmischung der Richter in die Politik verbittet. Offenbar hallt der Appell an die Gewaltentrennung sehr ausgeprägt nur in die eine Richtung.
Ein Hoffnungsschimmer zeichnet sich immerhin in der Formulierung des Co-Präsidenten der Parlamentariergruppe, Christian Wasserfallen, zu diesem Fall ab: „Während viele Kantone und Unternehmen auf strategische Projekte mit Open Source Software setzen, stellt sich der Bund gegen Wettbewerb und Innovation.“ Seine Wortwahl lässt erkennen, dass auch er – unter anderen Vorzeichen wohlgemerkt – ein Primat der Informatikstrategie über die technologisch bedingungslose öffentliche Ausschreibung sieht.
Viel öfter als es die aktuellen Skandalrufe der OSS-Gemeinschaft vermuten lassen, macht die Bundesverwaltung im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen von IT-Projekten nämlich technische Vorgaben, die abwechselnd Microsoft- bzw. OSS-Technologien oder -Produkte aus den Angeboten verbannen. Der Wettbewerb spielt, bloss lässt er sich nicht immer am Fall eines einzelnen Beschaffungsvorhabens in seiner vollen Breite zum Vorteil der öffentlichen Hand inszenieren.
Meine früheren Ausführungen zu diesem Verfahren finden mit dem gestrigen Gerichtsurteil ihre Bestätigung. Für die Verfechter des OSS-Modells droht der Entscheid zum Schuss ins eigene Knie zu werden. Sie haben quasi ohne Not in einem fahrenden Schnellzug die Notbremse gezogen, um mit der Bahngesellschaft über ihren Fahrplan oder das Rollmaterial zu diskutieren. Nachdem das gesuchte Medienecho zu diesem Eingriff abgeebbt ist, bleibt die Konsternation der Mitpassagiere über die erfahrene Verspätung und die Irritation der Bahn über die illegitime Intervention. Eine erhöhte Gesprächsbereitschaft oder gar vermehrte Sympathien für die durchaus berechtigten Anliegen der OSS-Gemeinschaft sind von den beteiligten Bundesstellen nach diesem Vorfall kaum zu erwarten.
An den Stellungnahmen der unterlegenen Beschwerdeführer zum Entscheid irritiert u.a. der schrille Sukkurs von Mitgliedern des eidgenössischen Parlaments. Die Parlamentariergruppe „Digitale Nachhaltigkeit“ geht so weit, sich die Medienmitteilung der beschwerdeführenden OSS-Firmen zu Eigen zu machen. Das ist eine Form von Instrumentalisierung, die mit parlamentarischer Arbeit „ohne Instruktion“ schwerlich in Einklang zu bringen ist. Erstaunlich ist auch die Verve, mit der diese Parlamentsvertreter das Bundesverwaltungsgericht wegen seines Entscheides massregeln – Vertreter jener Legislative nota bene, die sich in diesen Tagen über alle Parteigrenzen hinweg am Beispiel des Luzerner Bundesrichters Hans Wiprächtiger lauthals jegliche Einmischung der Richter in die Politik verbittet. Offenbar hallt der Appell an die Gewaltentrennung sehr ausgeprägt nur in die eine Richtung.
Ein Hoffnungsschimmer zeichnet sich immerhin in der Formulierung des Co-Präsidenten der Parlamentariergruppe, Christian Wasserfallen, zu diesem Fall ab: „Während viele Kantone und Unternehmen auf strategische Projekte mit Open Source Software setzen, stellt sich der Bund gegen Wettbewerb und Innovation.“ Seine Wortwahl lässt erkennen, dass auch er – unter anderen Vorzeichen wohlgemerkt – ein Primat der Informatikstrategie über die technologisch bedingungslose öffentliche Ausschreibung sieht.
Viel öfter als es die aktuellen Skandalrufe der OSS-Gemeinschaft vermuten lassen, macht die Bundesverwaltung im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen von IT-Projekten nämlich technische Vorgaben, die abwechselnd Microsoft- bzw. OSS-Technologien oder -Produkte aus den Angeboten verbannen. Der Wettbewerb spielt, bloss lässt er sich nicht immer am Fall eines einzelnen Beschaffungsvorhabens in seiner vollen Breite zum Vorteil der öffentlichen Hand inszenieren.
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