Zu den kulturpolitischen Errungenschaften unserer Gesellschaft zählt, dass heute auch völlig mittellosVerstorbenen ein Begräbnis in Würde zuteilwird. Wo man früher die Armen einfach verscharrte, springt heute das Gemeinwesen ein und übernimmt die sonst ungedeckten Kosten einer anständigen Grablegung. Auf diese Errungenschaft wollen wir keinesfalls verzichten. Das will auch der Thuner Stadtrat nicht mit seinem revidierten Bestattungs- und Friedhofsreglement.
Wenn der Nachlass einer verstorbenen Person allerdings die Bestattungskosten zu decken vermag, was in unserer Wohlstandsgesellschaft glücklicherweise der Regelfall ist, soll nicht der überstrapazierte öffentliche Haushalt zusätzlich belastet werden. Diese Neuregelung schmälert nicht die Würde der verstorbenen Person oder der trauernden Angehörigen, sondern höchstens den Nachlass.
Mit einem Nein zur Reglementsrevision tun wir nichts für unsere Toten. Hingegen sichert uns ein Ja an der Urne einen minimalen Spielraum für die Lebenden. Es geht um die Finanzierung von unverzichtbaren öffentlichen Leistungen und Infrastrukturen für alle Lebensabschnitte: Jugend, Familie, Altersversorgung. Deshalb ein Ja zur Reglementsänderung!
Donnerstag, 20. Mai 2010
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