Mittwoch, 24. Februar 2010

Passivmitglied in der EU

Nationalrat Adrian Amstutz betreibt mit seiner Kolumne im Thuner Tagblatt Markenpflege, und das sei ihm durchaus unbenommen. Bloss hält es die Leserschaft nicht immer mit Witwe Bolte bei Wilhelm Busch: “… wofür sie besonders schwärmt, wenn er wieder aufgewärmt.“

In diesem Fall hätte ich aus der spitzen Feder des Nationalrats gerne etwas mehr, neuen und treffenderen Klartext zum provokativen Titelthema EU-Beitritt gelesen. Man muss kein flammender Europa -Befürworter sein um festzustellen, dass es mit unserer Autonomie im so genannt autonomen Nachvollzug von EU-Regelungen in jüngerer Zeit nicht sehr weit her war. Das Stichwort Bankkundengeheimnis liefert der Autor ja gleich selber.

Faktisch sind wir heute Passivmitglied der Europäischen Union und zahlen fleissig unseren Mitgliederbeitrag. Bloss fehlt uns das Stimmrecht in den EU-Institutionen. Unsere Freihandelsgemeinschaft EFTA ist ein Auslaufmodell. Das richtige Stichwort wäre hier deshalb Island – nicht Griechenland, wie der Kolumnist anführt.

Unter diesem Titel ist es mit Spott allein nicht getan, mit dem NR Amstutz die mehrheitlich rot-grüne Regierung des Kantons Bern überzieht. Nicht dass ich mich für sie stark machen wollte – etliche der aufgeführten Kritikpunkte teile ich durchaus.

Sonntag, 14. Februar 2010

Griechische Tragödie in helvetischer Aufführung

Griechenland droht der Staatsbankrott. Eine dramatische Schuldenkrise macht das Land praktisch zum Paria-Staat innerhalb der EU. Die sozialistische Regierung Papandreou kündigt ein längst überfälliges rigoroses Sparprogramm an, das laut letzten Umfragen weit über 60 Prozent der Bürgerinnen und Bürger als notwendig erachten und mitzutragen bereit sind.

Ungeachtet aller Realitäten machen die griechischen Linksparteien und Gewerkschaften mobil gegen die Rettungsmassnahmen der Regierung, zu denen auch eine Anhebung des durchschnittlichen Rentenalters um 2 Jahre auf 63 Jahre zählt, um den Zusammenbruch des maroden Sozialversicherungssystems abzuwenden.

Hiesige Medienberichte zitieren griechische Gewerkschaftsführer mit Aussagen wie diesen: „Das ist ein Krieg gegen die Arbeiter. Wir werden mit Krieg antworten.“ „Die Einkommen der Arbeiter dürfen nicht schon wieder auf dem Altar der Plutokratie geopfert werden.“ „Wir streiken, um unsere Würde zu verteidigen.“

Ein von der mächtigen Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes ausgerufener landesweiter Streik im öffentlichen Dienst hat am Mittwoch den Flugverkehr lahmgelegt. Schulen, Finanzämter und Universitäten blieben geschlossen. In öffentlichen Krankenhäusern gab es offenbar nur einen Notdienst. Für den 24. Februar hat der nationale Gewerkschaftsbund einen Generalstreik ausgerufen.

In der schweizerischen Inszenierung dieses Trauerspiels heissen die Parolen unserer Gewerkschaften: „Nein zum Rentenklau. Für viele Arbeitnehmende wäre im Alter ein Leben in Würde gefährdet.“ „Die zweite Säule wird zu einem Selbstbedienungsladen für die Versicherungsgesellschaften.“ „Die Lüge vom 600 Millionen-Rentenloch – dieses existiert nicht.“

Ausschlaggebend für die vom Parlament verabschiedete Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG) ist einerseits die kontinuierliche Zunahme der Lebenserwartung unserer Rentnerinnen und Rentner und andererseits die zurzeit ungenügende Rendite auf risikoarmen Anlagen, mit welcher die Pensionskassen den bisherigen Mindestumwandlungssatz auf dem Alterskapital nicht finanzieren können.

Die politische Linke und die Gewerkschaften markieren mit Bildern von Taschendiebstahl empört den Rentenklau und mobilisieren mit Blick auf die Volksabstimmung vom 7. März 2010 Widerstand mit einem Appell an den Egoismus der Stimmberechtigten. Ganz bewusst sprechen sie von drohenden Rentenkürzungen, statt einer Reduktion des Rentenumwandlungssatzes. Dass beispielsweise 1991 bei einer Jahresteuerung von fast 6 Prozent und einem problemlos realisierbaren Bruttoertrag von 5 Prozent das jeweilige Alterskapital real um 1 Prozent dahin schmolz, wird tunlichsts ausgeblendet. Dafür beharrt die Linke heute bei völlig ausbleibender Teuerung auf einer unrealistischen Rendite von 5 Prozent.

Das Referendum gegen die vorliegende BVG-Revision ist sachlich unbegründet. Der Abstimmungskampf der SP und Gewerkschaften nährt sich vom Zorn vieler Stimmberechtigter, und bedient sich seiner, über das Geschäftsgebaren der Grossbanken und einzelner Versicherungskonzerne, über eigene erlittene Verluste auf Vermögensanlagen der 3. Säule und Lohnexzesse in den Führungsetagen einst angesehener Unternehmen. Der populistische Abstimmungskampf dient der Linken zur Profilierung, ebenso wie die SVP die Abzocker-Initiative von Thomas Minder an sich reisst, um damit bei der Wählerschaft zu punkten.

Die von Bevölkerungsstatistik und Versicherungsmathematik technisch geprägten Argumentarien pro und kontra und der emotionalisierte Abstimmungskampf sind ein Streit um des Kaisers Bart. Wer kann die Entwicklung der Lebenserwartung oder der Finanzmärkte auf 40 Jahre hinaus vorhersagen? Die Kontroverse ist eine Folge der Überregulierung und Verpolitisierung der beruflichen Vorsorge, die ihren Anfang 1985 mit der Einführung des Obligatoriums genommen hat.

In diesem Sinn bedeutete die drohende Ablehnung der Vorlage an der Urne nicht den Zusammenbruch unseres Sozialversicherungssystems. Allerdings ist diesfalls zu erwarten, dass die Alternativen – Anhebung des Rentenalters, Anhebung der BVG-Beiträge – dieselben Akteure kurz über lang zu einer neuen Inszenierung desselben Schauspiels in diesem Theater aufbieten werden.

Der Leuchtturm der SVP

Ein schlauer Fuchs sei er, mit untrüglichem politischem Instinkt ausgestattet, der Chefstratege und Übervater der Schweizerischen Volkspartei. Christoph Blocher fasziniert zurzeit die Medien mit seinem handstreichartigen Schulterschluss mit Anti-Abzocker-Initiant Thomas Minder. Der Coup ist gelandet, und Blocher macht entsprechend Schlagzeilen als neue Speerspitze im Kampf gegen Lohnexzesse in den Chefetagen der schweizerischen Unternehmen.

Schliesslich wird er wissen, wovon er redet. Wie die NZZ am Sonntag heute berichtet kassierten Christoph Blocher, Martin Ebner und Peter Sjöstrand von 1992 bis 1998 zusammen 67 Mio. Franken an persönlichen Honoraren als Verwaltungsräte der Beteiligungsgesellschaft Pharma Vision. Allein im Jahr 1997 bezog Blocher allein aus seinem Mandat als VR-Präsident der Pharma Vision ein Honorar von 6,8 Mio. Franken.

Grosse Männer werfen halt lange Schatten – Leuchttürme allemal.

Donnerstag, 4. Februar 2010

Geldreform, die ich meine

Als gesetzliche Zahlungsmittel gelten in der Schweiz:

  • die vom Bund ausgegebenen Münzen;
  • die von der Schweizerischen Nationalbank ausgegebenen Banknoten;
  • auf Franken lautende Sichtguthaben bei der Schweizerischen Nationalbank.

Abschliessend festgeschrieben ist es so im Artikel 2 des Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG).

Überraschenderweise nicht zu den gesetzlichen Zahlungsmitteln zählt das heutige Zahlungsmittel Nummer 1: Sichtguthaben (besser bekannt als Giro- oder Kontokorrentguthaben) bei den Geschäftsbanken oder Postfinance. Was, wenn nicht Geld im Sinne des Gesetzes, sind denn diese Guthaben?

Sie sind ein Geldersatz, ein Surrogat. Bilanztechnisch sind sie ein Bargeldkredit der Kunden an die Bank. Konsequenterweise erscheinen sie auch in der Bilanz der Bank, und die Bank behandelt sie als „ihr Geld“, das ihr der Kunde als Darlehen zur Verfügung gestellt hat. Die Illusion des Kunden, der immer noch „sein Geld“ auf dem Kontokorrent wähnt, entpuppt sich im Falle eines Bankencrashs brutal: „Das Geld“ ist weg – die Spar- und Leihkasse Thun lässt grüssen.

Störend an diesem Sachverhalt ist, dass

  • das wichtigste Zahlungsmittel des Landes heute ungesetzlich ist;
  • der Staat Bürger und Unternehmen in seinem eigenen Girozahlungsverkehr anhält, ungesetzliches Bankengeld anstelle seines eigenen Geldes zu verwenden;
  • die Bankbilanzen durch die Sichtguthaben der Kunden über Mass aufgebläht werden;
  • der Staat angerufen wird, die Kontokorrentguthaben der Kunden bei den Geschäftsbanken mindestens in begrenztem, aber zunehmendem Umfang abzusichern gegen die Geschäftsrisiken dieser privaten Institute;
  • die Banken dieses Geldsurrogat nach eigenem Belieben und mit unglaublichem Gewinn herstellen können, ohne dass die Schweizerische Nationalbank noch bestimmenden Einfluss darauf hätte.

Von all diesen Störfaktoren stellt die lukrative Geldherstellung oder -schöpfung durch die Privatbanken den grössten Reformbedarf dar. Wie diese virtuelle Notenpresse funktioniert, haben M. Sophie Faber und Eveline Ruoss von der Schweizerischen Nationalbank in einer Lehrerinformationsschrift im Jahr 2000 anhand des folgenden Beispiels in den Grundzügen aufgezeigt.

Gehen wir zunächst von einer Welt ohne Geschäftsbanken aus, in der die von der Nationalbank ausgegebenen Noten das einzige Zahlungsmittel bilden. Die Geldmenge ist dann gleich der Summe der umlaufenden Noten und beträgt zum Beispiel 1000 Franken. Nun wird Bank A gegründet, worauf das Publikum sämtliche Noten bei dieser Bank deponiert und dafür einen Zinsertrag erhält. Die Geldmenge beträgt immer noch 1000 Franken. Sie besteht aber nicht mehr aus Banknoten, sondern aus Sichteinlagen bei Bank A.

Bank A ist sich bewusst, dass das Publikum seine Sichteinlagen jederzeit abziehen kann. Sie weiss aber auch, dass dies kaum alle Einleger gleichzeitig tun werden. Deshalb behält sie nur einen Teil der Noten als Reserve und gewährt mit dem Rest einen Kredit, für den sie einen Zins verlangen kann. Nehmen wir an, dass sie 20% oder 200 Franken als Reserve zurückbehält und den Rest, d. h. 800 Franken ausleiht. Damit hat Bank A die Geldmenge, d.h. die Zahlungsmittel in den Händen des Publikums, um 800 Franken auf 1800 Franken erhöht. Die 1800 Franken setzen sich aus 1000 Franken in Form von Sichteinlagen und 800 Franken in Form von Banknoten zusammen.

Der Geldschöpfungsprozess ist damit nicht zu Ende. Der Kreditnehmer bezahlt mit den 800 Franken Waren und Dienstleistungen, worauf der Verkäufer die erhaltenen Noten bei der inzwischen entstandenen Bank B deponiert. Bank B schreibt die 800 Franken dem Verkäufer als Sichteinlage gut, behält 20% als Reserve und leiht den Rest von 640 Franken aus. Sie schafft damit für 640 Franken neues Geld. Der Kreditnehmer der Bank B kauft damit Güter und Dienstleistungen.

Die Noten werden bei Bank C einbezahlt, die wiederum 20% als Reserve behält und den Rest von 512 Franken ausleiht. Damit haben die drei Banken bereits für 1952 Franken neues Geld geschaffen und die ursprüngliche Geldmenge von 1000 Franken fast verdreifacht. Der Geldschöpfungsprozess kann sich auf diese Weise noch einige Zeit fortsetzen. Die neu gewährten Kredite und die entsprechenden Depositen werden aber immer kleiner, da die Banken stets 20% als Reserve zurückbehalten. Das Ende des Prozesses ist erreicht, wenn die ursprüngliche Summe von 1000 Franken für Reserven aufgebraucht ist. Bei einem Reservesatz von 20% ist das dann der Fall, wenn alle Banken zusammen für insgesamt 4000 Franken Kredite gewährt haben und die gesamte Geldmenge damit 5000 Franken beträgt.

Obwohl der Staat ein Geldregal, also ein Vorrecht auf Geldschöpfung besitzt, hat er es sich von den Privatbanken aus der Hand nehmen lassen. Im vorliegenden Beispiel haben die Geschäftsbanken aus 1000 Franken Nationalbankgeld 4000 Franken zusätzliches Bankengeld quasi aus dem Nichts geschöpft und den entsprechenden Geldschöpfungsgewinn privat vereinnahmt. Hinzu kommen stattliche Margengewinne aus der Zinsdifferenz zwischen Geldmarktzinsen und Kontokorrentzinsen.

Statt vom Staat weitere Garantieleistungen für die risikoexponierten Kontokorrentguthaben bei den Privatbanken zu verlangen, oder gesetzgeberisch in die Salärsysteme dieser Finanzinstitute eingreifen und die Gewinnbeteiligungen ihrer Manager begrenzen zu wollen, tut eine viel offensichtlichere und griffigere Gesetzesreform not:

  • Die Sichteinlagen (Giroguthaben) bei den Geschäftsbanken müssen zum gesetzlichen Zahlungsmittel erklärt werden. Aus Giralgeld, einem Geldersatz, wird damit Vollgeld.
  • Die Ausgabe der gesetzlichen Zahlungsmittel als staatliches Vorrecht ist strikt auf die Nationalbank zu begrenzen.
  • Die Giroguthaben bei den Geschäftsbanken sind folglich aus deren Bilanzen auszugliedern.

Damit würden die Geldschöpfungsgewinne ausschliesslich dort anfallen, wo sie hingehören, nämlich beim Staat. Das jährliche Wachstum der Geldmenge M1 in der Schweiz beträgt im 5-Jahres-Mittel beinahe 10 Milliarden Franken. Gemäss Statistik der Schweizerischen Nationalbank hat sich die Geldmenge M1 zwischen Juni 2008 und Juni 2009 aber um über 110 Milliarden Franken ausgeweitet. Ich wage mir nicht auszumalen, was dem öffentlichen Finanzhaushalt hier an Geldschöpfungsgewinn entgangen ist.

Weiter wären die Kontokorrentguthaben der Kunden bei den Geschäftsbanken ebenso sicher wie die Bundesobligationen im Wertschriftendepot dieser Banken.

Und drittens kämen die Bilanzsummen der Grossbanken ebenso wie ihre Geschäftsgewinne damit in einen vertretbaren Bereich zu liegen, der vermutlich auch eine weitere Diskussion über die Kaderboni erübrigte.

Sonntag, 17. Januar 2010

Parkraumkonzept Thun: Alter Wein in neuen Schläuchen

Die Vernehmlassungsfrist zum Entwurf eines neuen Parkraumkonzepts für die Stadt Thun ist abgelaufen. Die Vorlage präsentiert sich als eigentliches „Parkraumaufhebungskonzept“, holt bisherige Planungsversäumnisse nicht nach und verschlechtert die bereits unbefriedigende Situation im Bereich Aarefeld / Bahnhof SBB / Seefeld.

In seinen wesentlichen Aspekten übernimmt das Parkraumkonzept alle bestehenden relevanten Planungsgrundlagen unverändert und ohne sie zu hinterfragen, inklusive der bekannten Planungslücken und -leichen im Gebiet Lachen/Schadau und Parkhaus City Süd. Es erhebt zwar keinen Anspruch auf eine Neuplanung, ist daneben aber auch lediglich alter Wein in neuen Schläuchen.

Ausgehend vom politischen Vorentscheid über den bevorzugten Standort im Schlossberg für ein zukünftiges Parkhaus City Ost befasst sich das Konzept in weiten Teilen mit der Aufhebung von bestehenden Parkplätzen und plant und begründet diese deutlich konkreter und detaillierter als die Schaffung der Voraussetzungen für die Aufhebung. So wird es zum eigentlichen „Parkraumaufhebungskonzept“. Die finanziellen Aspekte der Parkhausplanung und vorgesehenen Aufhebungen sind lückenhaft dargestellt. In dieser Hinsicht schliesst das Konzept die bestehenden Lücken im Aufgaben- und Finanzplan 2010-2013 keineswegs und trägt auch der fehlenden Machbarkeit aus finanziellen Gründen der Parkierungsanlage City Süd in keiner Weise Rechnung.

Das Konzept versäumt es, die bisherigen Erfahrungen mit der flächendeckenden Parkplatzbewirtschaftung aufzuarbeiten und insbesondere punktuell negative Aspekte für die Aussenquartiere zu korrigieren. Es erfüllt insgesamt die Erwartungen nicht und ist zur Überarbeitung zurückzuweisen.

Dienstag, 5. Januar 2010

Ethik eines Schuldenerbes?

Gestern haben Jürg Schönholzer, Lotti Pfeiffer und Peter Reinhard vom Thuner Seniorenrat rund 1‘700 Unterschriften auf der Thuner Stadtkanzlei deponiert, die sie gegen das neue Bestattungs- und Friedhofsreglement gesammelt hatten. Damit ist das Referendum gegen den einstimmigen Stadtratsbeschluss zur Aufhebung der unentgeltlichen Bestattung für Thunerinnen und Thuner vom 26. November 2009 zustande gekommen, und die Stimmberechtigten werden voraussichtlich am 13. Juni 2010 darüber abstimmen können.

Für diesen Stadtratsbeschluss übernehme ich persönlich Verantwortung: Der politische Auftrag dazu stammt aus der Arbeitsgruppe Aufgabenverzichtsplanung (AVP) und wurde unter meinem Vorsitz erarbeitet. Die ethischen Bedenken des Referendumskomitees aus den Reihen des Seniorenrats sind mir keineswegs fremd. Die Gegner der Massnahme blenden aber leichtfertig aus, dass auch die Alternativen keineswegs ethisch unbedenklich sind.

Das Komitee wendet sich gegen „eine Kommerzialisierung des Todes“. Die Finanzierung der öffentlichen Hand über Steuern und Gebühren verdient nie die Bezeichnung Kommerz. Wenn schon müsste von einer „Oekologisierung des Todes“ gesprochen werden. Anlass zur Massnahme bot nämlich der dringende Sanierungsbedarf des Thuner Krematoriums mit einer teuren Rauchgasfilterung. Angesichts der dazu fehlenden Investitionsmittel haben wir sogar die Schliessung des Krematoriums in Betracht gezogen, aber nicht zuletzt aus Pietätsgründen verworfen.

Tatsache bleibt, dass die Stadt Thun auch mit der nun bekämpften Massnahme 2010 anstehende Investitionen nur durch Neuverschuldung im Umfang von 7-11 Mio. Franken tätigen kann. Bis Ende 2013 werden es rund 40 Mio. zusätzliche Schulden sein, bis 2020 wohl über 75 Mio. Wie das Referendumskomitee vor diesem Hintergrund zum Bild eines finanziellen Rosenbetts kommt und wie es die Ethik dieses Schuldenerbes gegenüber unseren Nachfahren vertreten kann, entzieht sich meiner Einsicht.

Wir alle wünschen uns und unseren Angehörigen nach dem Ableben einen würdevollen Umgang mit unserer sterblichen Hülle. „Die kostenlose Bestattung der Verstorbenen ist eine wegweisende kulturpolitische Errungenschaft des letzten Jahrhunderts“, gab Jürg Schönholzer in einem Bericht des Thuner Tagblatts vom 10. Dezember 2009 zu bedenken. Der Stadtrat schaffe nun diese Errungenschaft aus rein finanziellen Überlegungen wieder ab.

Als wirkliche gesellschaftliche Errungenschaft mag gelten, dass diese Würde heute allen Leuten unabhängig von ihrem Vermögensstand zuteil wird, solange der öffentliche Haushalt ausreichend finanziert wird. Die vom Stadtrat einstimmig beschlossene Massnahme hilft mit, diese Finanzierung sicherzustellen.

Dienstag, 29. Dezember 2009

Im Bett der Fundamentalisten

„Natürlich ist es unmöglich, Atheist zu sein.“ Der Wissenschafter müsse glauben. Glauben zum Beispiel, dass seine Beobachtungen von heute auch für morgen gelten. Das sei der wunde Punkt des Beat M. Stadler, Berner Immunologe und Provokateur vom Dienst, der nichts so sehr hasse wie den Glauben, schreibt Thomas Zaugg in seinem Interview mit dem Titel „Der Anti-Christ“ in Die Zeit vom 27. August 2009. Seinen wissenschaftlichen Glauben dürfe er den Religiösen um Himmels willen nicht zugestehen. Man dürfe der Gegenseite nie einräumen, dass eine gewisse Form des Glaubens notwendig sei. Die Religiösen würden dann, fürchtet Stadler, nicht seinen kleinen Finger nehmen, sondern die ganze Hand. „Die Moderaten sind das Bett der Fundamentalisten“, sagt Stadler, und Religion sei heilbar. Sein Heilmittel ist der evolutionäre Humanismus, also der Versuch, wissenschaftliche Aufklärung und humanistische Ethik miteinander in Einklang zu bringen, unhaltbare Mythen zu entzaubern und die so gewonnenen Freiräume für die Etablierung neuer Spielregeln in der Ethik, der Politik, Ökonomie und Kultur zu nutzen, damit der Eigennutz des Einzelnen in humanere Bahnen gelenkt werden kann.

Als Moderate im Visier der Kritik stehen auch jene liberalen Christinnen und Christen, denen in den Augen von Stadler ganz offensichtlich das Gespür für die prinzipielle Unverträglichkeit von aufklärerischem und religiösem Denken fehlt. Im logisch inkonsistenten Amalgam von aufgeklärtem Denken und archaischem Glauben der „Weichfilter-Christen“ oder „Euro-Islamisten“ sieht er eine reale Gefahr, dass die fundamentalistischen Reintypen der Religionen, deren Bedrohungspotenziale aufgrund der so handzahmen religiösen „Light-Versionen“ gerne übersehen würden, mehr und mehr an Attraktivität gewinnen. Im Zuge eines weltweit erkennbaren Trends in Richtung eines konsequenteren Denkens und Handelns neigten offenkundig immer mehr Menschen dazu, entweder auf konsequentere Weise zu glauben oder aber sich aufgrund rationaler Argumente konsequenter gegen den Glauben zu entscheiden. Wer wirklich glauben will, so die Überzeugung der evolutionären Humanisten, wird sich kaum auf längere Sicht mit unverbindlichen Metaphern abspeisen lassen, und wer sich für eine humanere, aufgeklärtere Weltsicht engagiert, wird in Zukunft wohl eher das säkulare Original, nicht die halbgare religiöse Kopie bevorzugen.

Ist es Zufall, dass ich in diesen Tagen auf der Facebook-Pinnwand von Marc Jost, meines politischen Weggefährten, EVP-Grossrats, –Regierungsratskandidaten und Pastors des Evangelischen Gemeinschaftswerks Thun folgendes Zitat lese: „One hundred years from my day there will not be a Bible in the earth except one that is looked upon by an antiquarian curiosity seeker. (Voltaire 1694-1778)“? Marc stellt der durch Voltaire vertretenen Aufklärung ein weiteres Zitat des amerikanischen Religionswissenschafters Philip Jenkins („The Jesus Wars“) entgegen: „If you are the type of person who buys stocks and bonds, I'd buy Christianity. The price is very low... it has to go up.“ Dem schliesst Marc sein eigenes Glaubensbekenntnis an: “I believe in a post-secular Europe.“

Im Nachgang zur Volksabstimmung vom 29. November 2009 über die Minarettverbots-Initiative und in meiner persönlichen Aufarbeitung des konsternierenden Abstimmungsresultats haben mich Marc Josts Pinnwand-Einträge nicht mehr losgelassen. Sein Glaube an ein zukünftig postsäkulares Europa setzt ja eine weitgehende Säkularisierung unserer Gesellschaft voraus. In der formalen Trennung von Kirche und Staat und im greifbaren Relevanzverlust der Kirchen und Religionsgemeinschaften in den Bereichen Recht, Politik, öffentliche Wohlfahrt, Kultur, Erziehung und Wissenschaft ist eine solche Verweltlichung mindestens in Westeuropa tatsächlich erkennbar.

Dennoch wecken globale Veränderungen und die weithin sichtbaren Konflikte, die sich heute an religiösen Fragen entzünden, Zweifel am angeblichen Relevanzverlust der Religion. Nach Jürgen Habermas („Die Dialektik der Säkularisierung“, Blätter für deutsche und internationale Politik 4/2008) sind es vor allem drei, einander überlappende Phänomene, die sich zum Eindruck einer weltweiten „resurgence of religion“ verdichten – die missionarische Ausbreitung der grossen Weltregionen, deren fundamentalistische Zuspitzung und die politische Instrumentalisierung ihrer Gewaltpotenziale, etwa im Regime der Mullahs im Iran und in der Form des islamischen Terrorismus.

Die Auseinandersetzung mit der Abstimmungsfrage zum Minarettverbot drängt unseren christlichen Bürgerinnen und Bürgern die Begegnung mit einer konkurrierenden Glaubenspraxis auf und bringt ihnen das Phänomen einer öffentlich in Erscheinung tretenden Religion deutlicher zu Bewusstsein. In diesem Kontext scheinen mir die Betrachtungen der niederländischen Autorin Margriet de Moor (zitiert von Habermas) zur Befriedung einer konfessionell gespaltenen Gesellschaft am Ende der Reformation interessant: „Toleranz wird oft im selben Atemzug mit Respekt genannt, doch unserer Toleranz, die ihre Wurzeln im 16. und 17. Jahrhundert hat, liegt kein Respekt zugrunde, im Gegenteil. Wir haben die Religion des anderen gehasst, Katholiken und Calvinisten hatten keinen Funken Respekt vor den Anschauungen der anderen Seite, und unser achtzigjähriger Krieg war nicht nur ein Aufstand gegen Spanien, sondern auch ein blutiger Dschihad der orthodoxen Calvinisten gegen den Katholizismus.“

Nach Habermas heisst Toleranz, dass sich Gläubige, Andersgläubige und Ungläubige gegenseitig Überzeugungen, Praktiken und Lebensformen zugestehen, die sie selbst ablehnen. Dieses Zugeständnis muss sich auf eine gemeinsame Basis gegenseitiger Anerkennung stützen, auf der sich abstossende Widersprüche überbrücken lassen. Habermas zufolge darf diese Anerkennung nicht mit der Wertschätzung der fremden Kultur und Lebensart, der abgelehnten Überzeugungen und Praktiken verwechselt werden. Toleranz brauchen wir nur gegenüber Weltanschauungen zu üben, die wir für falsch halten, und gegenüber Lebensgewohnheiten, die wir nicht goutieren. Anerkennungsbasis ist nicht die Wertschätzung dieser oder jener Eigenschaften und Leistungen, sondern das Bewusstsein, einer Gemeinschaft gleichberechtigter Bürger anzugehören, in der einer dem anderen für seine politischen Äusserungen und Handlungen Rechenschaft schuldet.

Die Abstimmung vom 29. November 2009 über Minarette, in der es eigentlich um Moscheen ging, förderte ein anderes Toleranzverständnis zu Tage. Auch in meiner Partei, der CVP, gab und gibt es Stimmen, die fordern, wir dürften die Augen, die uns das Stimmvolk nun geöffnet habe, nicht länger „vor dem herrschenden Malaise“ des Islam in der Schweiz verschliessen. Wenn eine politische Partei in der Schweiz gefordert und berufen ist, sich diesem Abstimmungsergebnis zu stellen, es zu analysieren und aufzuarbeiten, dann die Christlichdemokratische Volkspartei, die bereits im April 2006 ein Grundsatzpapier zur Religionsfreiheit und Integration am Beispiel der Musliminnen und Muslime der Schweiz, und bereits im Juni 2007 einen Leitfaden zum Umgang mit muslimischen Sakralbauten verfasst hat. Beide Papiere sind zwischenzeitlich leider etwas in Vergessenheit geraten, offensichtlich zuweilen sogar im Parteipräsidium.

In der Deutungsfrage von „Religion“ im 21. Jahrhundert bzw. der Interpretationsfrage einer „postsäkularen Gesellschaft“ beruft sich auch meine Partei gerne auf das bekannte Diktum des deutschen Verfassungsrechtlers Ernst-Wolfgang Böckenförde, wonach der freiheitliche säkularisierte Staat von Voraussetzungen lebe, die er selbst nicht garantieren kann. Damit sind Grundrechte, Menschenrechte und nicht zuletzt der Respekt der Menschenwürde gemeint – jene fragilen Rechtsgüter, die auch von der Zivilgesellschaft unterstützt und gefördert werden müssen. Die Kritik, mit diesem Postulat die ethische Kraft der Religion überzubetonen, konterte Böckenförde in einem Interview vom 23. September 2009 mit der deutschen Tageszeitung TAZ: „Diese Kritik übersieht den Kontext, in dem ich 1964 diesen Satz formuliert habe. Ich versuchte damals vor allem den Katholiken die Entstehung des säkularisierten, das heisst weltlichen, also nicht mehr religiösen Staates zu erklären und ihre Skepsis ihm gegenüber abzubauen. Das war also noch vor 1965, als am Ende des Zweiten Vatikanischen Konzils die katholische Kirche erstmals die Religionsfreiheit voll anerkannte. In diese Skepsis hinein forderte ich die Katholiken auf, diesen Staat zu akzeptieren und sich in ihn einzubringen, unter anderem mit dem Argument, dass der Staat auf ihre ethische Prägekraft angewiesen ist.“

Für den erforderlichen und anstehenden Diskurs zur Rolle von Religion in unserer Gesellschaft wünsche ich mir etwas von der Erneuerungskraft und Aufbruchstimmung eines Zweiten Vatikanischen Konzils. In diesem Diskurs haben auch die Beda Stadlers dieser Welt ihren Platz – mit ihrem kleinen Finger oder besser der ganzen Hand.