Sonntag, 17. Februar 2013

Ein Hallenbad für Thun?


Eine Trilogie: Zweiter Teil

Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 14. Februar 2013 die Volksinitiative „Für das Erstellen eines Winterdachs im Strandbad Thun“ zuhanden der Volksabstimmung vom 9. Juni 2013 abgelehnt, u.a. mit der Begründung des Gemeinderats, die Realisierung eines überzeugenderen, aber wesentlich teureren Hallenbads „falle damit nicht aus der politischen Agenda.“ Aktuellen Medienberichten zufolge machen auch die Eigentümer bzw. Betreiber der umliegenden Hallenbäder, insbesondere in Oberhofen und Heimberg, den Weiterbetrieb bzw. Ausbau ihrer Anlagen von den Entwicklungen in der Stadt Thun abhängig.

Im Namen der Fraktion der Mitte (CVP, EVP, EDU, GLP) habe ich deshalb folgende Fragen in der Form einer dringlichen Interpellation an den Thuner Gemeinderat gerichtet:

  1. Inwiefern steht die Realisierung eines Hallenbads in Thun überhaupt konkret auf der politischen Agenda?  Wie – in Bezug auf die gängigen mittel- und längerfristigen Planungsinstrumente wie Aufgaben- und Finanzplan oder Konzept für Sport- und Bewegungsräume – versteht der Gemeinderat hier die „Agenda“?
  2. Wer steht konkret in der Verantwortung für die Beantragung eines Hallenbads? Gemäss Stadtrats-Bericht 4/2013: „Der Bedarf nach einem Hallenbad für die Stadt […] ist gegeben.“ „Neue Sportanlagen sind zu beantragen, wenn ausgewiesene Bedürfnisse durch die vorhandenen Anlagen nicht gedeckt werden können.“
  3. Gehört die Bereitstellung eines Hallenbads zu den öffentlichen Aufgaben der Stadt Thun?
  4. Welche Eckwerte (Verschuldungsgrad, Eigenkapitaldecke, Selbstfinanzierungsgrad, ...) müssen die Stadtfinanzen konkret erfüllen, damit die Realisierung eines Hallenbads finanzpolitisch diskutabel wird?
  5. Wann frühestens ist mit der Erfüllung dieser Eckwerte zu rechnen?
  6. Stützt der Gemeinderat seinen Standortvorschlag Strandbad Lachen für ein Hallenbad auf eine konkrete Evaluation alternativer Standorte?
  7. Wie ist der vorgeschlagene Standort im Strandbad Lachen für ein Hallenbad konkret mit den Gründen zu vereinbaren, die der Gemeinderat gegen eine Traglufthalle am selben Standort ins Feld führt: Lage ausserhalb des Sportclusters, landschaftliche Qualität (Flachmoorzone), Winterruhegebiet für Wasservögel, fehlende Quelle sinnvoll nutzbarer Abwärme, denkmalpflegerische Schutzwürdigkeit der bestehenden Bauten, Attraktivität der heutigen Anlage,…?
  8. Hatte der Gemeinderat zum Zeitpunkt des Lokalmedienberichts vom 5. Februar 2013 bereits Kenntnis von den Plänen des Verwaltungsrats des Sportzentrums Heimberg für eine zweite Schwimmhalle?
  9. Ist der Gemeinderat willens, eine aktivere Rolle in der regionalen Planung von wichtigen Sportanlagen im Allgemeinen und gedeckten Schwimmbädern im Speziellen zusammen mit öffentlichen und privaten Trägerschaften zu übernehmen? Bieten sich dazu konkrete erste Massnahmen an?

In einer ersten Stellungnahme lehnte der Gemeinderat am 14. Februar 2013 die dringliche Beantwortung dieser Fragen ab mit der Begründung, im Vorfeld des Urnengangs vom 9. Juni 2013 könnte sie die Stimmberechtigten „verwirren“, was „staatspolitisch bedenklich“ wäre.

Die einzige Quelle von Verwirrung, die sich hier allenfalls öffnen könnte, sind Antworten und konkretere Absichtserklärungen unserer Stadtregierung, die den Aussagen der offiziellen Abstimmungsbotschaft widersprechen. Dass der Gemeinderat bereits heute davor zurückschreckt, nährt Zweifel an der Verlässlichkeit der gebotenen Aussicht auf ein neues Hallenbad.

Der Stadtrat hat eine dringliche Beantwortung dieses Fragenkatalogs auf Antrag des Gemeinderats abgelehnt. Für eine rasche Klärung haben sich die Fraktionen der Mitte, SP und Grüne ausgesprochen, geschlossen dagegen waren SVP, BDP und FDP.

Für mich ist es ein Gebot der politischen Glaubwürdigkeit, den Stimmberechtigten so rasch wie möglich reinen Wein einzuschenken über die konkrete Perspektive auf ein Hallenbad, das ihnen hier als bevorzugte Alternative präsentiert wird.

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