Die Eidgenössische Kommission für Impffragen hat im Mai 2007 umfassende Empfehlungen zur HPV-Impfung veröffentlicht. Die wichtigsten Punkte dieser Empfehlungen sind:
- Alle Mädchen im Alter von 11-14 Jahren (vor dem 15. Geburtstag) sollten geimpft werden.
- Während der nächsten fünf Jahre, also bis zum Jahr 2012, sollten auch junge Frauen im Alter von 15-19 Jahren geimpft werden (so genannte „Nachholimpfungen“).
- Bei Frauen über 19 Jahre muss individuell beurteilt werden, ob eine Impfung sinnvoll ist. Zugelassen ist die Impfung für Frauen bis 26 Jahre.
Das Eidgenössische Departement des Innern hat am 21. November 2007 beschlossen, dass ab 1. Januar 2008 die Kosten für die Impfung gegen humane Papillomaviren von der Krankenversicherung übernommen werden, sofern diese im Rahmen von kantonalen Impfprogrammen durchgeführt wird. Somit sind die generelle Impfung der Mädchen im Alter von 11 bis 14 Jahren und die Nachholimpfung der jungen Frauen im Alter von 15 bis 19 Jahren (nur bis zum 31. Dezember 2012) krankenkassenpflichtig.
Die Plenarversammlung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) hat am 22. November 2007 beschlossen, eine einheitliche Vertragslösung über den Preis der HPV-Impfung auszuhandeln. Am 10. April 2008 hat die GDK den Tarifvertrag zwischen GDK und santésuisse sowie den Vertrag zwischen GDK und dem Impfstofflieferanten Sanofi Pasteur MDS AG genehmigt. Vom 1. Januar 2008 bis 30. Juni 2009 beträgt die im Tarifvertrag festgehaltene Netto-Impfpauschale CHF 159.- (inkl. MWSt) pro Impfung. Der vereinbarte Impfstoffpreis beträgt CHF 140.- (+ 2,4% MWSt). Der Tarifvertrag wurde am 18. Juni 2008 auch vom Bundesrat genehmigt.
Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern ist dem Tarifvertrag beigetreten und hat den Liefervertrag mit Sanofi Pasteur MDS AG unterschrieben. Während des Schuljahrs 2008/2009 werden alle Mädchen der 4. bis 9. Volksschulklasse Informationen über die HPV-Impfung, das Impfprogramm und das konkrete Vorgehen im Kanton Bern für ihre Eltern erhalten. Allenfalls wird die Schule in Zusammenarbeit mit dem schulärztlichen Dienst eine öffentliche Sonder-Impfaktion für die HPV-Impfung (für alle 3 Impfungen) der Mädchen der 7. bis 9. Klassen organisieren. Da nicht überall Schulärzte zur Verfügung stehen oder Reihenimpfungen durchgeführt werden, können sich auch Praxisärzte für die Impfprogramme anmelden und den Impfstoff kostenlos beziehen. Dabei dürfen die Hausärzte im Kanton Bern eine Entschädigung von CHF 15.- pro Impfung verrechnen. Zudem müssen sie mindestens 9 Dosen des Impfstoffs bestellen. Falls die Dosen bis zum 30. Juni 2009 nicht gebraucht werden, muss der Arzt sie selber bezahlen.
Diese Ansätze sind nach Ansicht der Schweiz. Gesellschaft für Allgemeinmedizin (SGAM) ein Skandal, weil sie nicht einmal die eigenen Unkosten decken. Denn eine HPV-Impfung ist weit zeitaufwändiger als von den Kantonen vorgesehen. Sie braucht vorgängig eine ausführliche Beratung, welche im Gegensatz zum Impfstoff aber nicht kassenpflichtig ist. Es geht nach Ansicht der SGAM nicht an, ein Impfprogramm auf Kosten der Hausärzte durchzuführen und gleichzeitig die Pharmaindustrie mit einem horrenden Impfstoffpreis zu belohnen. In den USA kostet übrigens die vollständige Impfung mit Gardasil (drei Impfdosen) bloss 360 US-Dollar, in der Schweiz hingegen CHF 710.
Die SGAM empfiehlt deshalb ihren Mitgliedern, unter diesen Bedingungen auf HPV-Impfungen in der eigenen Praxis zu verzichten. Die Nachholimpfung der jungen Frauen im Alter von 15 bis 19 Jahren dürfte damit wohl ins Wasser fallen. Zumindest unser Hausarzt in Thun wird die Impfung unter diesen Rahmenbedingungen nicht anbieten, wofür ich Verständnis aufbringe.
Gebärmutterhalskrebs ist nach dem Brustkrebs die zweithäufigste Krebserkrankung bei Frauen. Täglich sterben in Europa noch 40 Frauen daran. Mir ist unbegreiflich, wie man vor diesem Hintergrund den medizinischen Fortschritt einer kurzsichtigen Tarifregelung am Verwaltungsschreibtisch opfern kann.
Dass es auch anders geht, zeigt der Fall des Kantons Solothurn, wo sich als Verhandlungspartner der Impfstoffhersteller, die Gesellschaft der Ärztinnen und Ärzte des Kantons Solothurn, die Ärztekasse und das kantonale Gesundheitsamt an einen Tisch gesetzt und eine einvernehmlich Regelung getroffen haben, die der solothurnische Regierungsrat voraussichtlich an seiner morgigen Sitzung genehmigen wird.
Ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass man auch im Kanton Bern noch zur Räson und zu einer pragmatischen Tarifregelung kommt, welche die Rolle der Praxisärzte nicht einfach ausblendet.
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