Gedanken zur Aktualität, festgehalten von einem politisch und gesellschaftlich Interessierten
Dienstag, 12. Mai 2009
E-Pass, Doris Fiala oder M – Eine Stadt sucht einen Mörder
Mit dem Stichwort Datenschutz nimmt sie Bezug auf die bestehende Passdatenbank (Informationssystem Ausweisschriften, ISA), die im Zug der Einführung des elektronischen Passes 10 und der dazu nötigen Revision des Ausweisgesetzes um zwei Fingerabdrücke pro Passinhaber erweitert werden soll. Über die Gesetzesrevision stimmt die Schweiz am 17. Mai 2009 ab. Gemäss den neuen Bestimmungen sollen diese Daten nicht zu Fahndungs- oder Ermittlungszwecken verwendet werden. Das Informationssystem diene einzig und alleine der Ausstellung von Ausweisen.
Mit ihrer „Richtigstellung“ bestätigt Doris Fiala (nicht nur) meine Befürchtung, dass spätestens unter Bedingungen, wie sie die USA nach dem 11. September 2001 erlebt haben, die vorgesehenen Nutzungsbeschränkungen der ISA-Datenbank sehr raschen wegfallen würden.
Die Güterabwägung, welche die Stimmberechtigten in der Schweiz für ihren Urnenentscheid vom 17. Mai vorzunehmen haben, stellt den Schutz persönlicher Daten aber nicht der öffentlichen Sicherheit gegenüber, sondern der Bequemlichkeit in der Ausstellung eines Ersatzausweises für den Fall, dass dem Inhaber der neue E-Pass 10 irgendwann abhandenkommen sollte. Mit der zentralen Speicherung der Fingerabdrücke liesse sich dann der erneute Gang ins kantonale oder regionale Erfassungszentrum vermeiden. Für mich, wie für den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten Hanspeter Thür und viele Gegner der erwähnten Gesetzesvorlage, ist der Fall klar: Bequemlichkeitsargumente rechtfertigen einen Verstoss gegen das Gebot des Datenschutzes nicht.
Die Verwendung von biometrischen Merkmalen in maschinenlesbaren Ausweisen oder allgemeiner zu Authentisierungszwecken ist in vielerlei Hinsicht umstritten. Ich teile die meisten dieser Bedenken nicht. Richtig angewandt führt die Speicherung von Bild- und Fingerabdruckdaten in maschinenlesbarer Form mit behördlicher elektronischer Signatur im Reisepass zu einer wünschenswerten Verbesserung seiner Fälschungssicherheit.
Eine sowohl aus technischer wie datenschützerischer Sicht einwandfreie Implementierung biometrischer Authentisierung ist der Internet-Pass der Bieler Firma Axsionics. Dieser elektronische Ausweis – eine Schweizer Erfindung – speichert bis zu 10 Fingerabdrücke, die aber ausschliesslich auf der Karte selbst gespeichert sind und auch nicht ausgelesen werden müssen. Die Karte selbst muss zu ihrer Verwendung die Hand nie verlassen, deren Abdrücke sie speichert. Eine zentrale Biometriedatenbank gibt es nicht.
Im Zusammenhang mit dem neuen E-Pass 10 kritisiere ich die Verwendung von RFID-Technologie, die nie für diesen Zweck entwickelt wurde. Da sie sowieso nur im Zusammenspiel mit dem optischen Auslesen von Passdaten funktioniert, hätte man auch die biometrischen Daten in Form von zweidimensionalen Barcodes speichern können, wie wir sie heute beispielsweise vom Online-Ticketing her kennen. Damit würde sich die ganze Kontroverse um das unbemerkte Auslesen oder Abhören von biometrischen Daten erübrigen, die gegenwärtig den Abstimmungskampf mitprägt. Allerdings entspricht das für den Schweizer Pass vorgesehene RFID-Verfahren einem international breit eingesetzten Standard der Internationalen Zivilen Luftfahrtbehörde, der wohl nicht mehr aus der Welt zu schaffen ist.
Zu den Befürwortern der Gesetzesvorlage gehört die Auslandschweizer Organisation (ASO). In einem swissinfo-Interview schwärmt die Auslandschweizerin Sabine Silberstein: „In Singapur gehört der elektronische Fingerabdruck längst zum Alltag. Ich habe keinen Hausschlüssel mehr, stattdessen halte ich meinen Zeigefinger auf einen Sensor.“ Genau hier zeigt sich die besondere Schutzwürdigkeit von biometrischen Daten wie digitalisierten Fingerabdrücken: Sind ihre digitalen Fingerabdrücke einmal im Umlauf, so ist ihr Haus in Singapur nicht mehr sicher. Ebenso wenig werden viele andere Identifikationsmechanismen in Singapur für Frau Silberstein nicht mehr verwendbar sein, ausser sie lasse ihre Fingerabdrücke (chirurgisch) ändern, was aber wesentlich schmerzvoller ist als die Änderung eines klassischen Passworts oder PIN-Codes. Dass die Möglichkeit einer solchen Kompromittierung von Fingerabdruckdaten nicht aus der Luft gegriffen ist, bewies der deutsche Chaos Computer Club (CCC), indem er letztes Jahr in seiner Zeitschrift einen Fingerabdruck von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble veröffentlichte. Die Hacker liessen es nicht beim Abdruck bewenden – dem Heft lag auch eine fertige Fingerabdruck-Attrappe bei. Die dünne Folie kann auf die Fingerkuppe geklebt werden, um Fingerabdruckscanner zu täuschen.
Zentrale Datenbanken laufen grundsätzlich immer Gefahr, missbräuchlich angezapft zu werden. Sollte die vorgesehene erweiterte ISA-Passdatenbank gehackt werden, so wären persönliche Indentifikationsmerkmale von Schweizerinnen und Schweizern in Frage gestellt, die sich praktisch nur chirurgisch ändern lassen. Neben der in Zukunft möglicherweise legitimen aber grundsätzlich nicht wünschenswerten Verwendung dieser Datenbank für Fahndungszwecke ist dies ein zweiter Grund, die vorgesehene Erweiterung von ISA um Fingerabdrücke abzulehnen – und damit auch die Gesetzesvorlage in der Volksabstimmung vom 17. Mai. Ich lehne sie ab.
Montag, 6. April 2009
Der Schwarze Schwan im Berner Rathaus
Es hat gewissermassen Tradition, dass in Zeiten kriselnder Konjunktur jeweils die Umsetzung grosser Teile des SP-Programms quasi auf dem Dringlichkeitsweg empfohlen wird. Auf Bundesebene überbieten sich die Linke und die Grünen mit Forderungen nach Impulsprogrammen im Umfang von 6 bzw. sogar 12 Milliarden Franken, nach Sondermassnahmen also, die weit über die 1.5 Milliarden hinausgehen, die der Bundesrat zur Ankurbelung der Konjunktur bereitstellen will. Das Motto heisst: „Ausserordentliche Situationen erfordern ausserordentliche Massnahmen.“
Vergessen gehen bei allem Drang zu Aktivismus leider die Lehren aus früheren Zeiten, zuletzt den neunziger Jahren. Demnach gelingt es der Politik praktisch nie, mit staatlichen Stimulierungsprogrammen die erhofften Wirkungen zu erzielen, zumindest nicht rechtzeitig. Ich glaube nicht an die Rolle des Staates als besserer Wirtschafter. Wie viele Bernische Grossräte haben Nassim Taleb gelesen? Fast immer haben die staatlichen Interventionspakete in einer massiven Neuverschuldung der öffentlichen Finanzhaushalte geendet. Es waren somit die nachfolgenden Generationen von Steuerzahlern und Konsumenten, welche die Rechnung für die Konjunkturstützungs-Experimente zu bezahlen hatten – und das dürfte auch diesmal nicht anders sein. Diese Sorge gilt auch unseren wichtigsten Handelspartnern, und zwar mit Blick auf die 44 Prozent unseres Bruttoinlandprodukts, die unsere Volkswirtschaft im Ausland verdient. Auch dort werden Konjunkturpakete von Dimensionen geschnürt, welche die jeweiligen Staatsfinanzen längerfristig in Schieflage zu bringen drohen, sofern sie es nicht schon sind.
Arg von der Krise gebeutelt steht neben den Grossbanken zurzeit vor allem die Exportwirtschaft da. Staatliche Interventionen müssten ihre Wirkung möglichst dort entfalten und nicht unbedingt in der Baubranche, die bislang von Umsatzeinbrüchen noch weitgehend verschont geblieben ist. Man darf im Übrigen von der Berner Regierung kaum erwarten, dass sie Strukturschwächen jetzt so nebenbei in der Krise beseitigt, die sie bislang auch in den Zeiten der Hochkonjunktur nicht zu verbessern wusste.
In der weltweiten Finanzmarktkrise sind Vermögenswerte in unvorstellbarem Ausmass vernichtet worden. Die Zentralbanken pumpen zwar zur Kompensation im grossen Stil Liquidität in die Wirtschaft. Aber weil der Spielraum nach unten beim nominellen Zinssatz praktisch ausgeschöpft ist, droht eine negative Inflation und damit hohe Realzinsen, also eine Deflation. Die Anleger fahren aus ihrer Sicht besser, indem sie ihr Geld in Form von Banknoten halten. Wer sich selbst einmal gerne in die Situation einer fiktiven Zentralbank versetzen und die Geldpolitik einer einfachen virtuellen Volkswirtschaft simulieren möchte, sei auf das Computerspiel MoPoS (kurz für: Monetary Policy Simulation Game) verwiesen, das man von der Website der Schweizerischen Nationalbank herunterladen kann.
Die Situation, in der zusätzliche Liquidität, welche die Zentralbank in die Wirtschaft pumpt, gehortet wird und keinen Impuls zur Wiederankurbelung der Wirtschaft zu liefern vermag, heisst Liquiditätsfalle. Die Anleitung zum Simulationsspiel MoPoS sagt: „Sobald die Modellwirtschaft tief genug in der Liquiditätsfalle sitzt und kein Schock gross genug ist, sie daraus zu befreien, gibt es daher auch keinen Ausweg. Es bleibt Ihnen nur, die Simulation abzubrechen und ein neues Spiel zu beginnen.“
Unter den vereinfachten Bedingungen der Simulation heisst es also heute: „Game over.“ Übertragen auf die Realwirtschaft sei das eine Warnung vor exzessivem „deficit spending“, also vor zusätzlicher Staatsverschuldung, um durch staatlich vergebene Aufträge verstärkte Nachfrage zu generieren. Was davon zu bleiben droht, auch in hoffnungsvolleren Zeiten von späteren Haushaltüberschüssen, ist die zusätzliche öffentliche Verschuldung.
Damit die Geldpolitik der Zentralbanken wirken kann, braucht es ein funktionierendes Finanzsystem. Genau daran krankt es derzeit aber weltweit. Deshalb glaube ich nicht an eine rasche konjunkturelle Erholung und verspreche mir auch nicht allzu viel vom laufenden G-20-Gipfel. Der dritte Präsident der Vereinigten Staaten, Thomas Jefferson, hat 1802 in einem Brief an den damaligen Secretary of the Treasury Albert Gallatin geschrieben: „I believe that banking institutions are more dangerous to our liberties than standing armies. If the American people ever allow private banks to control the issue of their currency, first by inflation, then by deflation, the banks and corporations that will grow up around [the banks] will deprive the people of all property until their children wake up homeless on the continent their fathers conquered. The issuing power should be taken from the banks and restored to the people, to whom it properly belongs.”
Ich glaube, dass eine tiefgreifende Reform unseres Geld- und Währungssystems Not tut, um die gegenwärtige weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise zu überwinden. Zweckoptimismus ist hier fehl am Platz. Das zurzeit allenthalben fehlende Vertrauen lässt sich nicht herbeireden.
Insofern hoffe ich, dass unser Kantonsparlament im Rahmen seiner Wirtschaftsdebatte nicht in Aktivismus verfällt, sondern sich auf die so genannten automatischen Stabilisatoren besinnt: Die Möglichkeit der Kurzarbeit und der Ausdehnung der Arbeitslosenentschädigung für eine relativ lange Zeit.
Wir ringen derzeit mit einem globalen Phänomen. Die Antworten auf solche Fragen werden nicht auf Kantonsebene gegeben.
Sonntag, 22. März 2009
Lasst gut sein, Stammesbrüder
Sollte Münteferings im letzten Jahr bei Herder publizierte Monographie mit dem Titel „Macht Politik!“ nicht eher unter den Anspruch „Machtpolitik!“ gestellt werden? Das dürfte dem Empfinden von weiten Teilen der Schweiz besser entsprechen, zumal es die SPD-Spitze ja nicht bei dieser verbalen Entgleisung bewenden liess. Der deutsche Sozialdemokrat und derzeitige Finanzminister Peer Steinbrück machte sich jetzt zum Wiederholungstäter, nachdem bereits im Oktober 2008 sein Bild von Zuckerbrot und Peitsche im Zusammenhang mit der Steueroase Schweiz einen diplomatischen Zwischenfall provoziert hatte. Nun doppelte er am Rande des G20-Finanzministertreffens in London nach mit der Drohung gegenüber der Schweiz mit einer Schwarzen Liste, die mit der „siebten Kavallerie vor Yuma“ verglichen werden könne. „Aber die muss man nicht unbedingt ausreiten. Die Indianer müssen nur wissen, dass es sie gibt.“
Nun, natürlich sind wir Indianer. Dieses Selbstverständnis erläutert „Bund“-Redaktor Marc Lettau in unvergleichlich treffenden Worten in einem offenen Brief an Finanzminister Steinbrück. Sein Artikel gilt nicht nur dem Adressaten, sondern ist Pflichtlektüre für Politiker hüben wie drüben.
Lasst damit gut sein, Stammesbrüder, und lasst Marc Lettau das letzte Wort in dieser Affäre. Begraben wir das Kriegsbeil, nicht unseren Humor.
Derzeit ziehen monatlich rund 3‘000 Deutsche in unsere Jagdgründe, um hier ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Das bewusstseinserweiternde Kraut einer Friedenspfeife könnte helfen, solche Realitäten zu erkennen.
Montag, 24. November 2008
Kein Kompetenzbeweis der SP Thun
Mit Naivität hat die massive Kritik der SP tatsächlich nichts zu tun, sondern im besten Fall mit einem grundlegenden Missverständnis der Aufgaben und Verantwortung der Budget- und Rechnungskommission (BRK) sowie der Rolle einer vorberatenden Stadtratskommission und ihres Sprechers im Rat. Die Anklage ist leider alles andere als ein Kompetenzbeweis.
Mein kritisiertes Votum im Stadtrat habe ich zum Thuner Aufgaben- und Finanzplan 2009-2012 abgegeben. Der Teilverkauf der Energie Thun AG war gar nicht traktandiert, und ich habe auch keinen Bezug dazu hergestellt. Das Votum ist vom Stadtrat überhaupt nicht kommentiert worden, weder von Frau Fahrni noch von anderen SP-Ratsmitgliedern.
Gemäss Finanzreglement soll der rollende Aufgaben- und Finanzplan (AFP) „insbesondere Aussagen über die Abstimmung des Finanzplans mit wesentlichen Sachplanungen machen.“ Aufgabe meiner Kommission ist es, diese Vierjahresplanung in ihrer gesamten Breite zu prüfen und dem Stadtrat allfällige Mängel oder Lücken aufzuzeigen. Das habe ich gemacht, indem ich den Rat darauf hingewiesen habe, dass in den kommenden Jahren ein zusätzlicher Investitionsbedarf von bis zu 50 Millionen Franken auf die Stadt Thun zukommt, der im aktuellen AFP mit keiner Silbe erwähnt wird. Ein dringendster Teil dieser Investitionen aus dem Bereich der Sportstättenplanung fällt in den Planungszeitraum 2009-2012. Auch ohne diesen zusätzlichen Bedarf fehlen der Stadt Thun aus aktueller Sicht bis 2012 Investitionsmittel von mindestens Fr. 11 Mio.
In der Vorberatung der BRK ist dieser Aspekt eingehend diskutiert und protokolliert worden. Leider hat die einzige SP-Vertreterin in der BRK die Sitzung vorzeitig verlassen, die Diskussion verpasst und sich vor der Stadtratssitzung bei mir auch nicht um das im Entwurf bereits vorliegende BRK-Protokoll bemüht.
Ich lasse mir die fehlende Sitzungsdisziplin der SP und ihre Sprachlosigkeit im Stadtrat nicht nachträglich zum persönlichen Vorwurf machen. Die mir von der SP mangels besserer Argumente im laufenden Abstimmungskampf um einen Teilverkauf der Energie Thun AG zugeschobene Rolle als Buhmann akzeptiere ich im Interesse einer gewissenhaften Aufgabenerfüllung im Rat und seinen Kommissionen.
Sonntag, 14. September 2008
Strom auf Vorrat
Dass die Grossverteiler in erster Linie die Wegwerfbatterien zum Einmalgebrauch vermarkten, hat wohl seinen Grund. Denn die wiederaufladbaren modernen Hochleistungsakkus sind zwar etwas teurer, erlauben aber bis zu 1‘000 Ladezyklen und untergraben damit natürlich das gute Geschäft mit den Stromkonserven.
In der Schweiz werden pro Jahr 120 Millionen Batterien verkauft. Der jährliche Verbrauch von Batterien hält sich konstant auf rund 3‘700 Tonnen, wovon gemäss Angaben von Batrec rund 66% rezykliert werden. Die Herstellung einer Wegwerfbatterie verbraucht etwa 100-mal mehr Energie als sie zu speichern vermag. Ihre Entsorgung verbraucht nochmal das 50-fache der abgegeben Energie.
Gegen die wiederaufladbaren Akkus in den Standardgrössen AA und AAA sprach bisher ihre relativ hohe Selbstentladungsrate. Die Tests von Dr. Rolf Zinniker vom Institut für Elektronik der ETH Zürich an einer neuen Generation von „easy to use“ Akkus sprechen aber eine andere Sprache. Demnach verfügen diese Akkus auch nach einem Jahr Nichtgebrauch noch über rund 80% ihrer ursprünglichen Ladung.
Das hat mich dazu bewogen, mir einmal Rechenschaft über den Batterieverbrauch unseres Haushalts abzulegen. Wir verbrauchten bisher etwas weniger als das statistische Mittel pro Haushalt von rund 50 Wegwerfbatterien. Beim Kauf von hochwertigen Einweg-Alkali-Mangan-Markenprodukten („Alkaline“) sind das dann zwischen 75 und 100 Franken pro Jahr.
Nun habe ich mir stattdessen einen Satz von 16 Stück dieser neuen Hochleistungsakkus und ein intelligentes Ladegerät gekauft. Bei der Firma Sistech AG gibt es das Ganze als Paket für 88 Franken im Versand. Das im Paket enthaltene Schnellladegerät Swisscharger G4 ist wohl eines der zurzeit besten auf dem Markt. Es kommt ohne externes Netzteil aus, nimmt 100-270 Volt AC und mit dem beiliegenden Anschlusskabel für den Zigarettenanzünder im Auto auch 11-30 Volt DC auf. Es analysiert und lädt von einander unabhängig vier Nickel-Metallhydrid- oder ältere Nickel-Cadmium-Akkus. Auch eine versehentlich eingelegte Wegwerfbatterie wird erkannt und geschont. Der Ladezustand jeder Zelle ist jederzeit über die eingebaute LCD-Anzeige ersichtlich. Auch die mitgelieferten NiMH-Akkus des Typs „accubattery“ halten bis jetzt, was sie versprechen. Und das alles unter dem Label „swissbatteries.com“ von einer Schweizer Firma. Sehr empfehlenswert!
Samstag, 6. September 2008
Energie Thun AG: Tafelsilber auf Pump
Offenbar entspricht es dem Zeitgeist, nicht mehr danach zu fragen, ob einem das Tafelsilber tatsächlich gehört oder ob man es bloss auf Pump unterhält. Im Zeitalter des Kleinkredits wird so mancher Gegenstand des Wohnungsinventars vorausgesetzt, ob man ihn sich leisten kann oder nicht.
Was einem zwar aktienrechtlich, aber nicht vermögenstechnisch gehört, kann man auch nicht verscherbeln. In einer Gesamtsicht gehören Anlagen im Wert von 200 Millionen Franken aus dem öffentlichen Haushalt von Thun unseren Kreditgebern und gar nicht der Stadt, darunter auch die Energie Thun AG. Angesichts ansteigender Zinsen und auslaufender Darlehen an die Stadt bereitet diese Verschuldung nicht nur mir Sorgen.
Gestern Abend von 17:00 bis 18:30 Uhr liessen sich die interessierten Mitglieder des Thuner Stadtrats über das aktuelle Vertragswerk zwischen Stadt Thun und BKW informieren. Der Vertrag liegt dem politischen Geschäft zugrunde, über welches der Stadtrat an unserer Sitzung vom 18. September zu entscheiden hat. Zeit für das Studium der umfangreichen Sitzungsunterlagen blieb dabei nicht.
Zumindest der SP Thun hat dieser erste Eindruck, ihrer gestrigen Medienmitteilung zufolge, gereicht um festzustellen, dass es sich beim neuen Vertrag um eine Regelung handelt, die „miserabel für die Energie Thun AG“ sei. Nachdem der neue Verwaltungsratspräsident der Energie Thun AG, Kurt Bill, diese Regelung als durchaus valable und in etwa gleichwertige Variante zum Status quo bezeichnet, bedeutet die scharfe Kritik der SP nichts anderes, als dass in den Augen der Linken die Unternehmensleitung der Energie Thun AG in den vergangenen neun Monaten gegen die Interessen des Unternehmens miserabel verhandelt hat.
Mit diesem vorgefassten Urteil desavouiert die SP Thun in erster Linie die Unternehmensleitung der Energie Thun AG und in zweiter Linie die intensive und konstruktive gemeinsame Verhandlungsarbeit von Energie Thun AG, Stadt Thun und BKW. Das Urteil ist Ausfluss bornierter Parteidogmatik und wird weder der Entwicklung der vergangenen neun Monate, der Situation der Energie Thun AG noch der Finanzlage der Stadt Thun gerecht.
Montag, 1. September 2008
HPV-Nachholimpfungen fallen im Kanton Bern aus
Die Eidgenössische Kommission für Impffragen hat im Mai 2007 umfassende Empfehlungen zur HPV-Impfung veröffentlicht. Die wichtigsten Punkte dieser Empfehlungen sind:
- Alle Mädchen im Alter von 11-14 Jahren (vor dem 15. Geburtstag) sollten geimpft werden.
- Während der nächsten fünf Jahre, also bis zum Jahr 2012, sollten auch junge Frauen im Alter von 15-19 Jahren geimpft werden (so genannte „Nachholimpfungen“).
- Bei Frauen über 19 Jahre muss individuell beurteilt werden, ob eine Impfung sinnvoll ist. Zugelassen ist die Impfung für Frauen bis 26 Jahre.
Das Eidgenössische Departement des Innern hat am 21. November 2007 beschlossen, dass ab 1. Januar 2008 die Kosten für die Impfung gegen humane Papillomaviren von der Krankenversicherung übernommen werden, sofern diese im Rahmen von kantonalen Impfprogrammen durchgeführt wird. Somit sind die generelle Impfung der Mädchen im Alter von 11 bis 14 Jahren und die Nachholimpfung der jungen Frauen im Alter von 15 bis 19 Jahren (nur bis zum 31. Dezember 2012) krankenkassenpflichtig.
Die Plenarversammlung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) hat am 22. November 2007 beschlossen, eine einheitliche Vertragslösung über den Preis der HPV-Impfung auszuhandeln. Am 10. April 2008 hat die GDK den Tarifvertrag zwischen GDK und santésuisse sowie den Vertrag zwischen GDK und dem Impfstofflieferanten Sanofi Pasteur MDS AG genehmigt. Vom 1. Januar 2008 bis 30. Juni 2009 beträgt die im Tarifvertrag festgehaltene Netto-Impfpauschale CHF 159.- (inkl. MWSt) pro Impfung. Der vereinbarte Impfstoffpreis beträgt CHF 140.- (+ 2,4% MWSt). Der Tarifvertrag wurde am 18. Juni 2008 auch vom Bundesrat genehmigt.
Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern ist dem Tarifvertrag beigetreten und hat den Liefervertrag mit Sanofi Pasteur MDS AG unterschrieben. Während des Schuljahrs 2008/2009 werden alle Mädchen der 4. bis 9. Volksschulklasse Informationen über die HPV-Impfung, das Impfprogramm und das konkrete Vorgehen im Kanton Bern für ihre Eltern erhalten. Allenfalls wird die Schule in Zusammenarbeit mit dem schulärztlichen Dienst eine öffentliche Sonder-Impfaktion für die HPV-Impfung (für alle 3 Impfungen) der Mädchen der 7. bis 9. Klassen organisieren. Da nicht überall Schulärzte zur Verfügung stehen oder Reihenimpfungen durchgeführt werden, können sich auch Praxisärzte für die Impfprogramme anmelden und den Impfstoff kostenlos beziehen. Dabei dürfen die Hausärzte im Kanton Bern eine Entschädigung von CHF 15.- pro Impfung verrechnen. Zudem müssen sie mindestens 9 Dosen des Impfstoffs bestellen. Falls die Dosen bis zum 30. Juni 2009 nicht gebraucht werden, muss der Arzt sie selber bezahlen.
Diese Ansätze sind nach Ansicht der Schweiz. Gesellschaft für Allgemeinmedizin (SGAM) ein Skandal, weil sie nicht einmal die eigenen Unkosten decken. Denn eine HPV-Impfung ist weit zeitaufwändiger als von den Kantonen vorgesehen. Sie braucht vorgängig eine ausführliche Beratung, welche im Gegensatz zum Impfstoff aber nicht kassenpflichtig ist. Es geht nach Ansicht der SGAM nicht an, ein Impfprogramm auf Kosten der Hausärzte durchzuführen und gleichzeitig die Pharmaindustrie mit einem horrenden Impfstoffpreis zu belohnen. In den USA kostet übrigens die vollständige Impfung mit Gardasil (drei Impfdosen) bloss 360 US-Dollar, in der Schweiz hingegen CHF 710.
Die SGAM empfiehlt deshalb ihren Mitgliedern, unter diesen Bedingungen auf HPV-Impfungen in der eigenen Praxis zu verzichten. Die Nachholimpfung der jungen Frauen im Alter von 15 bis 19 Jahren dürfte damit wohl ins Wasser fallen. Zumindest unser Hausarzt in Thun wird die Impfung unter diesen Rahmenbedingungen nicht anbieten, wofür ich Verständnis aufbringe.
Gebärmutterhalskrebs ist nach dem Brustkrebs die zweithäufigste Krebserkrankung bei Frauen. Täglich sterben in Europa noch 40 Frauen daran. Mir ist unbegreiflich, wie man vor diesem Hintergrund den medizinischen Fortschritt einer kurzsichtigen Tarifregelung am Verwaltungsschreibtisch opfern kann.
Dass es auch anders geht, zeigt der Fall des Kantons Solothurn, wo sich als Verhandlungspartner der Impfstoffhersteller, die Gesellschaft der Ärztinnen und Ärzte des Kantons Solothurn, die Ärztekasse und das kantonale Gesundheitsamt an einen Tisch gesetzt und eine einvernehmlich Regelung getroffen haben, die der solothurnische Regierungsrat voraussichtlich an seiner morgigen Sitzung genehmigen wird.
Ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass man auch im Kanton Bern noch zur Räson und zu einer pragmatischen Tarifregelung kommt, welche die Rolle der Praxisärzte nicht einfach ausblendet.