Sonntag, 11. Juli 2010

SVP-Halali zur Treibjagd auf die Ausländer

Bei Nationalrat Adrian Amstutz weiss man, woran man ist. Er nimmt kein Blatt vor den Mund. Mit seiner Kolumne im Thuner Tagblatt vom 3. Juli 2010 hat er aber die Grenze zur Demagogie überschritten: „Es wird geschlagen und gemordet. Es wird gestohlen und vergewaltigt. Es wird mit Frauen und mit Drogen gehandelt. Und es werden Privatpersonen, Firmen und Sozialwerke betrogen. Bei all diesen Delikten stellen ausländische Kriminelle einen überdurchschnittlich hohen Anteil, und es ist höchste Zeit, diese verheerende Entwicklung mit einem klaren Tarif endlich zu stoppen … “ Dass dieser Tarif durch die SVP-Ausschaffungsinitiative erlassen und durchgesetzt werden soll, versteht sich von selbst.

Mit dem Wahlkampf 2007 ist die Problematisierung des Fremden zu einem zentralen Thema in der Agenda der SVP geworden. Durch die Zuschreibung, Ausländer oder bestimmte Ausländergruppen seien kriminell, gewalttätig oder integrationsunwillig zeichnet die SVP gezielt ein Bild, das Distanz erzeugen soll. Die mediale Resonanz dieser Typisierung verstärkt das Bild noch. In ihren zahlreichen Gegenreaktionen plädieren die Mitte- und Linksparteien auf Differenzierung in der „Ausländerproblematik“. Sie warnen die SVP vor Fremdenfeindlichkeit und einem Abgleiten in den Rassismus. Was in der Kontroverse aber unwidersprochen im Raum stehen zu bleiben droht, ist der Zusammenhang zwischen Ausländern und Kriminalität.

Die Frage ist also: Verhalten sich Ausländer tatsächlich krimineller als Schweizer, wie Adrian Amstutz dies so eindringlich postuliert? Wer dieser Frage auf den Grund gehen will, stösst rasch auf eine Unsicherheit in der Auffassung von „Ausländer“. Ist damit die Gruppe von Ausländerinnen und Ausländern gemeint, die einen Wohnsitz in der Schweiz aufweisen und somit einen Ausländerausweis besitzen? Oder meint man eine zweite Gruppe von Asylbewerbern, die zwar keinen Schweizer Wohnsitz, aber eine Aufenthaltserlaubnis bei uns haben? Oder gar eine dritte Gruppe, die sich aus Touristen, Durchreisenden sowie Personen zusammensetzt, die sich illegal in der Schweiz aufhalten?

Im Weiteren ist zu entscheiden, welche Kriminalstatistik man zu Rate ziehen will. Die polizeiliche Kriminalstatistik stützt auf die erstatteten Anzeigen nach schweizerischem Strafgesetzbuch ab. Die Strafurteilsstatistik der Schweiz hingegen weist die Tätigkeit der Gerichte aus und stellt auf die tatsächlich erfolgten Verurteilungen aufgrund schweizerischen Rechts während eines Erhebungsjahres ab. Genau diese Richtertätigkeit der „Kuscheljustiz“ kritisiert Amstutz ja aber als deutlich zu lasch.

Glücklicherweise gibt es eine hinlängliche Untersuchung des Bundesamts für Statistik „Zur Staatszugehörigkeit von Verurteilten – Kriminalistische Befunde“ aus dem Jahr 1996. Sie geht diese definitorischen und untersuchungstechnischen Unsicherheiten explizit und statistisch-methodisch korrekt an und kommt zu sehr klaren Aussagen.

Demnach haben wir bezüglich Kriminalitätsrate kein Ausländerproblem, sondern ein Männerproblem: 86% sämtlicher Verurteilten sind Angehörige des männlichen Geschlechts. Und die Hälfte ist zwischen 18- und unter 30jährig.

Bei der durchschnittlichen schweizerischen Wohnbevölkerung sind 46% der mindestens 18jährigen männlichen Geschlechts; bei der ausländischen Wohnbevölkerung sind es 59% und bei den Asylsuchenden 81%.

In der Sprache der Statistik gesprochen stammen die vier Verurteiltengruppen – Schweizer Wohnbevölkerung, ausländische Wohnbevölkerung, Asylsuchende und durchreisende Ausländer – aus unterschiedlichen Grundgesamtheiten mit unterschiedlich strukturierter Zusammensetzung hinsichtlich der soziodemographischen Merkmale Geschlecht und Alter.

Nach Differenzierung der strafrechtlich Verurteilten nach Alter und Geschlecht ergeben sich für die schweizerische und ausländische Wohnbevölkerung etwa gleich hohe Verurteiltenraten. Asylsuchende werden etwas häufiger verurteilt.

Die Einbeziehung von Geschlecht und Alter in die Analyse zeigt, dass es für das Verurteilungsrisiko wichtigere Bestimmungsgrössen als die Nationalität gibt. „Ausländerkriminalität“ wird damit relativiert. Andere Merkmale wie Geschlecht und Alter müssen zur Erklärung herangezogen werden. Bei der SVP hat man das entweder nicht begriffen, oder es steckt ein anderes Kalkül hinter der Ausschaffungsinitiative als vermeintliche statistische Erkenntnisse.

Die Liste der Gründe für eine Ablehnung der Ausschaffungsinitiative ist lang. Der Vorstoss missachtet wichtige Verfassungsgrundsätze, ist durchzogen von juristischen Mängeln und lässt Vollzugsschwierigkeiten ohne Ende erwarten. Vorab aber legitimiert sich die Initiative durch einen Sachverhalt, der in der postulierten Form schlicht nicht existiert.

Mittwoch, 7. Juli 2010

Open Source Software: Der Schuss ins eigene Knie

Laut ist das Wehklagen der schweizerischen Open Source Software (OSS)-Gemeinschaft über den gestrigen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts. Auf die hängige Klage einer OSS-Firmengruppe gegen die freihändige Vergabe eines Lizenzauftrags des Bundes an Microsoft will das Gericht nämlich nicht eintreten und spricht den Beschwerdeführern die Legitimation ab. Insbesondere will das Bundesverwaltungsgericht nicht in die Informatikstrategie des Bundes eingreifen.

Meine früheren Ausführungen zu diesem Verfahren finden mit dem gestrigen Gerichtsurteil ihre Bestätigung. Für die Verfechter des OSS-Modells droht der Entscheid zum Schuss ins eigene Knie zu werden. Sie haben quasi ohne Not in einem fahrenden Schnellzug die Notbremse gezogen, um mit der Bahngesellschaft über ihren Fahrplan oder das Rollmaterial zu diskutieren. Nachdem das gesuchte Medienecho zu diesem Eingriff abgeebbt ist, bleibt die Konsternation der Mitpassagiere über die erfahrene Verspätung und die Irritation der Bahn über die illegitime Intervention. Eine erhöhte Gesprächsbereitschaft oder gar vermehrte Sympathien für die durchaus berechtigten Anliegen der OSS-Gemeinschaft sind von den beteiligten Bundesstellen nach diesem Vorfall kaum zu erwarten.

An den Stellungnahmen der unterlegenen Beschwerdeführer zum Entscheid irritiert u.a. der schrille Sukkurs von Mitgliedern des eidgenössischen Parlaments. Die Parlamentariergruppe „Digitale Nachhaltigkeit“ geht so weit, sich die Medienmitteilung der beschwerdeführenden OSS-Firmen zu Eigen zu machen. Das ist eine Form von Instrumentalisierung, die mit parlamentarischer Arbeit „ohne Instruktion“ schwerlich in Einklang zu bringen ist. Erstaunlich ist auch die Verve, mit der diese Parlamentsvertreter das Bundesverwaltungsgericht wegen seines Entscheides massregeln – Vertreter jener Legislative nota bene, die sich in diesen Tagen über alle Parteigrenzen hinweg am Beispiel des Luzerner Bundesrichters Hans Wiprächtiger lauthals jegliche Einmischung der Richter in die Politik verbittet. Offenbar hallt der Appell an die Gewaltentrennung sehr ausgeprägt nur in die eine Richtung.

Ein Hoffnungsschimmer zeichnet sich immerhin in der Formulierung des Co-Präsidenten der Parlamentariergruppe, Christian Wasserfallen, zu diesem Fall ab: „Während viele Kantone und Unternehmen auf strategische Projekte mit Open Source Software setzen, stellt sich der Bund gegen Wettbewerb und Innovation.“ Seine Wortwahl lässt erkennen, dass auch er – unter anderen Vorzeichen wohlgemerkt – ein Primat der Informatikstrategie über die technologisch bedingungslose öffentliche Ausschreibung sieht.

Viel öfter als es die aktuellen Skandalrufe der OSS-Gemeinschaft vermuten lassen, macht die Bundesverwaltung im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen von IT-Projekten nämlich technische Vorgaben, die abwechselnd Microsoft- bzw. OSS-Technologien oder -Produkte aus den Angeboten verbannen. Der Wettbewerb spielt, bloss lässt er sich nicht immer am Fall eines einzelnen Beschaffungsvorhabens in seiner vollen Breite zum Vorteil der öffentlichen Hand inszenieren.

Sonntag, 27. Juni 2010

Thuner Schlossberg als Zankapfel?

„Was passiert auf dem Schlossberg?“, fragt das Thuner Tagblatt in breiter Aufmachung in seiner Ausgabe vom 26.06.2010. Die Frage ist berechtigt, denn die Kommunikationspolitik des Thuner Gemeinderats zu diesem Geschäft ist mit Verlaub – zum Sujet passend – mittelalterlich. Von der Regierung einer Stadt mit Tradition in der Herstellung von Schiesspulver dürfte man eigentlich erwarten, ein Pulverfass zu erkennen, wenn sie eines sieht, insbesondere wenn sie wiederholt auf die dem Umnutzungsgeschäft inhärente Brisanz hingewiesen wird.

So hat die bislang zuständige Sachkommission 1 des Stadtrats auf meinen Antrag hin das Geschäft erst kürzlich traktandiert – gegen den Willen des Gemeinderats und unter dem Aspekt der Sicherstellung der Interessenwahrung des Schlossmuseums. Die Beratungen dieser Kommission sind nicht öffentlich, aber so viel sei gesagt: Ich habe mich von den Ausführungen des Gemeinderats zum Vorgehen im anstehenden Vertragsabschluss mit dem Investor sehr explizit als nicht überzeugt erklärt. Doch der Weg zum Abschluss eines Baurechtsvertrags mit dem anvisierten Investor liegt in der alleinigen Kompetenz des Gemeinderats. Und der will sich offensichtlich von Warnungen vor vorprogrammierten Nutzerkonflikten nicht beirren lassen.

Die Ausführungen von Hans Kelterborn in seiner Funktion als Stiftungsratspräsident des Thuner Schlossmuseums gegenüber dem Thuner Tagblatt bestätigen meine Bedenken. Das zukünftige konstruktive Nebeneinander von öffentlicher und privater Nutzung ist jetzt mit dem Investor zu regeln, bevor die Vertragsparteien einander gegenseitig definitiv verpflichten. Ein überzeugendes Nutzungskonzept des bekannten und erfahrenen Investors müsste dieser breiteren Diskussion standhalten.

Zu Stimmungsmache nach dem Motto „Das Schloss den Thunern“ besteht aber kein Anlass. Bei allfälligen Konflikten auf dem Schlossberg geht es um Fragen der gemischten öffentlichen und privaten Nutzung, nicht um die Eigentumsverhältnisse. Erinnert sei an den Umstand, dass die Schlossbergliegenschaften während langen Jahrhunderten eben gerade nicht den Thunern gehört haben, sondern dem Kanton Bern. In einem Akt von Hurra-Patriotismus hat der Thuner Stadtrat am 21. September 2006 gegen meine Stimme die historischen Gebäude auf dem Schlossberg vom Kanton übernommen – und damit auch die grosse Verantwortung für deren Unterhalt und Zukunft.

Der nun mindestens inoffiziell bekannt gemachte Investor hat mein Vertrauen. Ich wünsche mir, dass er sich seinerseits einer offenen und direkten Auseinandersetzung mit den berechtigten Anliegen des Schlossmuseums stellt. Nur so ist eine zukünftige Symbiose auf dem Schlossberg zu erwarten, von der sowohl die Stadt Thun, die Trägerschaft des Schlossmuseums und seine Besucherinnen und Besucher ebenso wie die Investor-Familie profitieren können.

Samstag, 19. Juni 2010

Linux auf dem geordneten Rückzug

Im Kanton Solothurn scheint die Vernunft Einkehr zu halten. Die Anpassung der kantonalen Open-Source-Informatikstrategie fordert ein prominentes Opfer: IT-Chef und Linux-Hardliner Kurt Bader wird seines Postens enthoben und auf Ende Juni freigestellt. Er teilt in der Ambassadorenstadt damit das Schicksal der Stadtheiligen Urs und Viktor. Dass er ausserhalb der Open-Source-Community und insbesondere innerhalb der Verwaltung auch zum Märtyrer wird, wage ich zu bezweifeln.

Sie solothurnische Staatskanzlei schreibt dazu in einer Medienmitteilung: „Mit der flächendeckenden Desktop-Umstellung auf Linux ist die Umsetzung der Strategie in eine Phase getreten, in welcher sich die Frage stellt, wie kompromisslos heute schon die Arbeitsplatzausrüstung auf Open-Source-Produkte erfolgen soll. Erste Ergebnisse der vom Regierungsrat beigezogenen Experten zur Überprüfung der Strategieumsetzung zeigen, dass ein differenziertes Vorgehen erforderlich ist und Microsoft basierte Anwendungen zum heutigen Zeitpunkt nicht in jedem Fall im vom AIO vorgesehenen Umfang ausgeschlossen
werden können.“

In der Kritik steht neben der Solothurner Informatikstrategie, die 2001 von der Regierung und vom Kantonsrat als „Sparübung“ beschlossen wurde, auch der verantwortliche Regierungsrat und Finanzdirektor Christian Wanner (FDP). Heute räumt er in einem Bericht des Oltner Tagblatts vom 18. Juni 2010 ein, dass sich das Open-Source-Umfeld nicht so entwickelt habe wie angenommen. Tiefer als angenommen fallen laut Wanner auch die erwarteten Kosteneinsparungen aus. Konkret wollte er aber nicht werden. Die Schlussexpertise zur IT-Strategie wird erst im Sommer vorliegen.

Den Medienberichten zufolge verhehlt Wanner nicht, dass sich die künftige Strategie an jener des Kantons Basel-Stadt orientiert. Dort soll Open-Source-Software mit einem „differenzierten und pragmatischen Ansatz“ gefördert werden. Differenziert in der Hinsicht, dass die Software jeweils in den verschiedenen Domänen der Informatikarchitektur untersucht wird und nicht auf die Glaubensfrage „Windows versus Linux reduziert wird“. Pragmatisch in dem Sinne, dass der Nutzen bewährter und im Einsatz stehender lizenzgebührenpflichtiger Software sowie des damit verbundenen Know-hows anerkannt und „daher ein dualer Weg beschritten wird“.

Vorerst soll nun die Solothurner Gerichtsverwaltung „linuxbefreit“ und mit neusten Microsoft-Anwendungen aufgerüstet werden.

Freitag, 11. Juni 2010

Nichts für Kinder ist der Türkentrank

Blass und krank mache er einen und sei nichts für Kinder, der Türkentrank. Wer von uns erinnert sich nicht an die Singstunde, in der Carl Gottlieb Herings Kanon „C-A-F-F-E-E“ auf dem Programm stand? Ob der Lehrer und Musiker Hering selbst dem Trank entsagt hat, wissen wir nicht, aber zu vermuten ist es. Immerhin erreichte er in seinem Todesjahr 1853 das für damalige Verhältnisse biblische Alter von 86 Jahren.

Aktueller als die Geschichte vom Kaffee wäre diejenige vom Muselmann. Aber darum geht es mir heute nicht. Zu berichten ist in der Tat vom Kaffee – von einem Kaffee-Erlebnis der besonderen Art.

Im Februar 2010 hat mich das Thuner Tagblatt im Vorfeld der kantonalen Wahlen als Kandidat gefragt, mit wem ich denn gerne einmal einen Kaffee trinken würde und warum? Mit einem der bekannten Thuner Baristi Mathias Bühler, Thomas Liebe oder Philipp Meier, habe ich geantwortet. Weil ich Kaffeegeniesser sei und ich ihre Kunst bewundere.

Nun, das Thuner Tagblatt wird gelesen, und diese Woche ging mein Wunsch in Erfüllung. Auf Vermittlung meines Leichtathletik-Freundes Stefan Illi war ich bei Thomas und Anna Barbara Liebe in Allmendingen zum privaten Kaffee-Zeremoniell eingeladen. Degustriert haben wir einen äthiopischen Kaffee aus der Provinz Sidamo, aus biologischem Anbau und fairem Handel, importiert und geröstet von Daniel Suter in seiner Gourmet-Kaffeerösterei derkaffee im emmentalischen Signau (erhältlich unter www.derkaffee.ch). Verkostet haben wir den Sidamo mittlerer Röstung zuerst als Filterkaffee, dann als Cappuccino und schliesslich als Espresso, mit und ohne Zucker.

Dass der Gewinner der Schweizer Barista-Meisterschaft 2008 Thomas Liebe dabei nichts dem Zufall überliess, versteht sich von selbst. Dass das Wasser während der Filter-Extraktion des Kaffees zwischen 92 und 96 Grad heiss war, überwachte er mit dem Digitalthermometer. Dass der Mahlgrad des Kaffees richtig war, bestätigte ihm die Espressomaschine, indem der Kaffee 4-7 Sekunden nach dem Knopfdruck zu laufen begann. Genau genommen müssen in 25 Sekunden 25 Milliliter Espresso aus der Maschine fliessen.

Das Resultat dieser Akribie war überwältigend: Ein intensiv fruchtiger Espresso von feiner Säure, ohne Bitterkeit. Die für meinen Geschmack ausnahmsweise gezuckerte Variante bildete den Höhepunkt und zugleich den Abschluss unserer Degustation im kleinen Kreis.

Niemand wird erwarten, dass Thomas Liebe seine Arbeit an der Kaffeemühle und –maschine kommentarlos verrichtete. Der diplomierte Industriedesigner, der 1996 seine Firma Ad Rem Design AG gründete, erläuterte uns jeden Handgriff und fand dabei noch Zeit für Exkurse in seine frühere Tätigkeit für die Verpackungsindustrie.

Heute darf ich sagen: Ich bewundere nicht bloss seine Barista-Kunst, sondern auch sein Engagement und seine Leidenschaft als Designer. Sein neuestes Kind, die professionelle Espressomaschine dc pro aus dem Hause Dalla Corte, tritt auch in Italien ihren Siegeszug an. Man stelle sich vor: Chromglänzendes Schweizer Design aus Thun auf den Altären italienischer Kaffeetempel!

Lieber Thomas, lieber Stefan, ich bin beeindruckt. Herzlichen Dank für das vermittelte Kaffee- und Design-Erlebnis!

Donnerstag, 20. Mai 2010

Sterben muss jeder, zahlen nicht

Zu den kulturpolitischen Errungenschaften unserer Gesellschaft zählt, dass heute auch völlig mittellosVerstorbenen ein Begräbnis in Würde zuteilwird. Wo man früher die Armen einfach verscharrte, springt heute das Gemeinwesen ein und übernimmt die sonst ungedeckten Kosten einer anständigen Grablegung. Auf diese Errungenschaft wollen wir keinesfalls verzichten. Das will auch der Thuner Stadtrat nicht mit seinem revidierten Bestattungs- und Friedhofsreglement.

Wenn der Nachlass einer verstorbenen Person allerdings die Bestattungskosten zu decken vermag, was in unserer Wohlstandsgesellschaft glücklicherweise der Regelfall ist, soll nicht der überstrapazierte öffentliche Haushalt zusätzlich belastet werden. Diese Neuregelung schmälert nicht die Würde der verstorbenen Person oder der trauernden Angehörigen, sondern höchstens den Nachlass.

Mit einem Nein zur Reglementsrevision tun wir nichts für unsere Toten. Hingegen sichert uns ein Ja an der Urne einen minimalen Spielraum für die Lebenden. Es geht um die Finanzierung von unverzichtbaren öffentlichen Leistungen und Infrastrukturen für alle Lebensabschnitte: Jugend, Familie, Altersversorgung. Deshalb ein Ja zur Reglementsänderung!

Mittwoch, 24. Februar 2010

Passivmitglied in der EU

Nationalrat Adrian Amstutz betreibt mit seiner Kolumne im Thuner Tagblatt Markenpflege, und das sei ihm durchaus unbenommen. Bloss hält es die Leserschaft nicht immer mit Witwe Bolte bei Wilhelm Busch: “… wofür sie besonders schwärmt, wenn er wieder aufgewärmt.“

In diesem Fall hätte ich aus der spitzen Feder des Nationalrats gerne etwas mehr, neuen und treffenderen Klartext zum provokativen Titelthema EU-Beitritt gelesen. Man muss kein flammender Europa -Befürworter sein um festzustellen, dass es mit unserer Autonomie im so genannt autonomen Nachvollzug von EU-Regelungen in jüngerer Zeit nicht sehr weit her war. Das Stichwort Bankkundengeheimnis liefert der Autor ja gleich selber.

Faktisch sind wir heute Passivmitglied der Europäischen Union und zahlen fleissig unseren Mitgliederbeitrag. Bloss fehlt uns das Stimmrecht in den EU-Institutionen. Unsere Freihandelsgemeinschaft EFTA ist ein Auslaufmodell. Das richtige Stichwort wäre hier deshalb Island – nicht Griechenland, wie der Kolumnist anführt.

Unter diesem Titel ist es mit Spott allein nicht getan, mit dem NR Amstutz die mehrheitlich rot-grüne Regierung des Kantons Bern überzieht. Nicht dass ich mich für sie stark machen wollte – etliche der aufgeführten Kritikpunkte teile ich durchaus.