Montag, 21. Oktober 2013

SVP-Familieninitiative: Am Ziel vorbei und widersprüchlich

Politische Parteien verfolgen teilweise recht unterschiedliche und nicht selten einander gegenläufige Zielsetzungen. Erstaunliche Einigkeit aber herrscht im Schweizer Parteienspektrum seit rund 10 Jahren im Bestreben die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern. Dafür sprechen gute Gründe:
  • Mit einer Erwerbsquote von 77% ist heute die klare Mehrheit der Mütter mit Kindern unter 15 Jahren in der Schweiz erwerbstätig (junge Frauen in Ausbildung sowie Pensionierte ausgeklammert; gemäss SAGW).
  • Mehr als die Hälfte der erwerbstätigen Frauen arbeitet Teilzeit; damit nehmen sie vielfach tiefere Löhne, ungesicherte Arbeitsverhältnisse, schlechtere soziale Absicherung und eingeschränkte Berufs- und Karrierechancen in Kauf.
  • Die Schweiz überbrückt ihren Arbeitskräftemangel schon heute durch Zuwanderung.
  • Der demographische Wandel unserer Gesellschaft wird diesen Mangel in Zukunft noch dramatisch verschärfen.
  • Die effektive Geburtenrate der Schweiz ist schon lange nicht mehr generationenerhaltend. Ohne deutlichen Geburtenzuwachs werden wir aussterben.
  • Die Mehrheit der Familienhaushalte ist auf einen Doppelverdienst angewiesen.
  • Erwerbstätigkeit beider Elternteile macht einen Haushalt robuster gegenüber den Krisen, die ihn ereilen können und die da sind: Trennung oder Scheidung der Eltern, Arbeitslosigkeit, Unfall oder Krankheit eines Elternteils. Sie stärkt die eigenverantwortliche Existenzsicherung und macht unabhängiger von der Sozialhilfe.
  • Fernbleiben der Mütter vom Erwerbsleben macht getätigte Bildungsinvestitionen zunichte und ist volkswirtschaftlich gesehen ein Verlust.
Unsere Gesellschaft inklusive der Wirtschaft ist also in zunehmendem Ausmass auf erwerbstätige Frauen und insbesondere Mütter angewiesen.

Die Familieninitiative der SVP, die am 24. November 2013 zur Volksabstimmung kommt, geht leider nicht von dieser Realität aus, sondern von einer postulierten Gleichberechtigung progressiver und konservativer Betreuungsideologien. Sie ist ideologisch motiviert, entzieht sich den gesellschaftlichen Realitäten und führt damit am Ziel vorbei.

Dass die Initiative auch ausserhalb der SVP, insbesondere in den Reihen der CVP, auf eine gewisse Resonanz stösst, mag am – für einmal – gemässigten Auftritt der Initianten liegen. Die SVP verzichtet in diesem Abstimmungskampf auf plakative Polemik mit tränenüberströmten „Staatskindern“. Der Initiativtext will die Bundesverfassung lediglich um diese Bestimmung ergänzen:
Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, muss für die Kinderbetreuung mindestens ein gleich hoher Steuerabzug gewährt werden wie Eltern, die ihre Kinder fremd betreuen lassen.
Diesem Anspruch lässt sich Folge leisten, indem
  • entweder auf den auf Bundesebene und in den meisten Kantonen eingeführten Fremdbetreuungsabzug wieder verzichtet wird
  • oder ein zusätzlicher, aber nicht kumulierbarer, pauschaler Kinderabzug für alle Eltern mit Kindern unter 15 Jahren eingeführt wird.
Bei einer Streichung des Kinderbetreuungsabzugs wird der Doppelverdiener-Haushalt durch höhere Steuern sowie die effektiven Fremdbetreuungskosten finanziell stärker belastet. Bereits heute bestehen aber für viele Haushalte negative Erwerbsanreize: Eine Erhöhung der gemeinsamen Erwerbsquote führt dabei aufgrund der Ausgestaltung unserer Steuersysteme nach Abzug der Steuern zu einem geringeren verbleibendem Einkommen. Lohnt sich eine Ausweitung des Erwerbspensums finanziell für den Haushalt nicht, kann dies zu einem Fernbleiben insbesondere der Frau vom Erwerbsprozess führen. Dadurch verliert der Staat zusätzliche Steuereinnahmen und die Wirtschaft gut qualifizierte Arbeitskräfte.

Bei der Einführung eines zusätzlichen Kinderabzugs führt die Initiative zu einer steuerlichen Besserstellung von Einverdienerhaushalten, indem der Abzug nicht an effektive Betreuungsausgaben gekoppelt ist. Während der Doppelverdienerhaushalt sowohl das zusätzliche Einkommen versteuert als auch Ausgaben für die Fremdbetreuung hat, stehen beim Einverdienerhaushalt keine direkten Ausgaben gegenüber. Der Einverdienerhaushalt wird somit steuerlich bevorzugt. Nicht zu vergessen sind in diesem Szenario auch die substanziellen Steuerausfälle, die durch die Gesamtheit jener Haushalte aufgefangen werden müssen, die überhaupt Steuern bezahlen.

Die SVP-Familieninitiative tritt an mit dem Anspruch, die steuerliche Diskriminierung von Familien zu beheben, die dem traditionellen Ernährermodell – Vollzeit erwerbstätiger Partner und nicht erwerbstätige Partnerin – nachleben. Allein: Die Diskriminierung ist herbeigeredet, das Alleinernährermodell bereits heute Minderheitsmodell und in der Breite nicht zukunftsfähig.

Der zunehmende Arbeitskräftemangel ist eine unausweichliche demografische Realität. Wir begegnen ihr bislang mit Immigration. Paradoxerweise ist es gerade die Initiantin, die sich zum Sprachrohr der Zuwanderungsgegner aufgeschwungen hat. Insofern ist die SVP-Familieninitiative nicht bloss nicht zielführend, sondern auch widersprüchlich: Welches andere Reservoir an qualifizierten heimischen Arbeitskräften soll sich der Schweiz denn noch erschliessen, wenn nicht jenes der noch nicht oder bloss Teilzeit erwerbstätigen Frauen?

Die Familieninitiative der SVP ist abzulehnen. Sie ist rein ideologisch motiviert und entzieht sich den gesellschaftlichen Realitäten.

Dienstag, 9. April 2013

Zur Rettung der WIA aus den Fängen des Neoliberalismus


Verfolgt man die aktuellen Verlautbarungen von Gewerkschaftsbund und Unia Thun zum Betrieb der Thuner Altersheime durch die Wohnen im Alter AG (WIA), so geht es um nicht weniger als deren Rettung aus den Fängen des Neoliberalismus und ihre Rückführung in den sicheren, öffentlichen Hafen der Stadt Thun. Auch mein geschätzter Stadtratskollege und SP-Präsident Franz Schori stösst in seiner Kolumne im Thuner Tagblatt vom 6. April 2013 aus voller Gewerkschafterbrust in dieses Horn. Der Gewerkschaftsbund Thun, in dem Unia, VPOD, SEV und Syndicom vertreten sind, hat angekündigt, dem „Missmanagement infolge der Privatisierung“ mittels der „Reintegration der Altersheime in die städtischen Strukturen“ Einhalt gebieten und dazu eine Volksinitiative lancieren zu wollen.

Die derzeit viel beschworene Rückführung „in die städtischen Strukturen“ scheint eine bewusst schwammige gewerkschaftliche Sprachregelung zu sein, die über den Umstand hinweg helfen soll, dass die fraglichen Altersheime gar nie Teil der Stadtverwaltung waren.

Die Stiftung Altersheime der Stadt Thun wurde 1965 von diesen 10 Stiftern gegründet, von denen jeder Anrecht auf Einsitz im Stiftungsrat hatte:
  • Gemeinnütziger Frauenverein Thun
  • Gemeinnütziger Frauenverein Strättligen
  • Katholischer Frauen- und Mütterverein Thun (heute Katholische Frauengemeinschaft Thun)
  • Verein für das Alter Sektion Thun (heute Pro Senectute Amt Thun)
  • Arbeitgeberverband von Thun und benachbarten Gebieten
  • Kantonal Bernischer Handels- und Industrieverein Sektion Thun
  • Gewerbeverband Thun (heute Gewerbeverein Thuner KMU)
  • Gewerkschaftskartell Thun (heute Gewerkschaftsbund Thun)
  • Angestellten- und Beamtenkartell Thun (als Vereinigung 2004 aufgelöst)
  • Einwohnergemeinde Thun
Die Stifter leisteten Beiträge von je 1‘000 bis 5‘000 Franken, die Einwohnergemeinde Thun einen Beitrag von 50‘000 Franken. Im Gegenzug räumten die Statuten der Stadt weitgehende Entscheidbefugnisse über die Tätigkeit der Stiftung ein, so bezüglich Kauf und Verkauf von Liegenschaften; Aufnahme von Darlehen über 100‘000 Franken; Wahl der Stiftungsratsmitglieder; Genehmigung des Organisations- und Verwaltungsreglements. Zudem stellte die Stadt das Stiftungsratspräsidium. Die Stiftung Altersheime der Stadt Thun aufgrund der damaligen statutarischen Vorrangstellung der Einwohnergemeinde heute als „städtische Struktur“ darzustellen, ist eine ziemlich abenteuerliche Betrachtungsweise.

Im Rahmen einer Statutenrevision gab sich die Stiftung 2006 den neuen Namen „stiftung wohnen im alter thun“. Als gemeinnütziges Tochterunternehmen gründete die Stiftung gleichzeitig die „wia wohnen im alter ag“ mit der statutarischen Auflage, allfällige Gewinne ausschliesslich zur langfristigen Sicherstellung des Gesellschaftszwecks einzusetzen.

Der Thuner Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 23.11.2006 Kenntnis genommen von dieser Reorganisation. Zu genehmigen hatte der Rat lediglich den Rahmenleistungsvertrag 2007-2010 der Stadt Thun mit der Stiftung. Diesem Vertrag habe ich damals zugestimmt. Im Stadtrat gab es zu diesem Geschäft lediglich ein Votum, nämlich dasjenige des Sprechers der SAKO 5 „Soziales“, SP-Stadtrat Hans-Ueli „Gügä“ Feuz. Er fand: „Die neue Stiftung betreut die Liegenschaften, die Betriebs AG kümmert sich um den Betrieb. Diese Teilung ist richtig und sinnvoll.“ Der Rat folgte einstimmig seinem Antrag auf Kenntnisnahme von der Reorganisation und Zustimmung zur Leistungsvereinbarung.

An derselben Sitzung nahmen wir im Stadtrat Kenntnis von einem neuen Altersleitbild der Stadt Thun. Daraus geht hervor, dass 2006 in der Stadt Thun 545 Betten in Übergangs-, Alters- und Pflegeheimen verfügbar waren, und zwar 238 unter öffentlich-rechtlicher und 307 unter privatrechtlicher Trägerschaft.

Das heisst, dass in der heute von den Gewerkschaften als gute alte Zeit herbeigesehnten Epoche eine klare Mehrheit der Thuner Heimplätze bereits unter privater Führung stand. Die kollektive Erfahrung mit diesem Führungsmodell war damals ganz offensichtlich so gut, dass auch eine SP-Fraktion einstimmig der Ausweitung des Modells zustimmen konnte.

Die aktuelle gewerkschaftliche Darstellung der zwischenzeitlichen Entwicklung als neoliberal motivierte Privatisierungswelle mit allen negativen Konsequenzen ist daher ein krasses Zerrbild der Realität. Unsere lokalen Gewerkschafter üben sich damit selber sozusagen in der Altenpflege eines überholten Klassenkampfes, recht verfänglich sogar im Web unter www.gutepflege.ch.

Zweifellos sind bei der Besetzung von Führungspositionen bei WIA Fehler gemacht worden, und zweifellos und bedauerlicherweise hatte das Personal der Institution darunter zu leiden. Als ob solche Fehler im öffentlichen Dienst nie vorkämen. Ich denke hier etwa an die Führungsspanne von SP-Regierungsrat Philippe Perrenoud beim Kanton Bern.

Zweifellos haben sich aus solchen Fehlbesetzungen auch arbeitsrechtliche Konflikte entwickelt, die zu bedauern sind. Nicht dass solche Konflikte im öffentlichen Dienst unbekannt wären. Ich erinnere mich hier nur allzu lebhaft an meinen bislang emotionalsten Moment im Thuner Stadtparlament, als im März 2007 eine Petition zur Behandlung kam, die explizit an die Legislative gerichtet war und welche die gebührende Wertschätzung eines von der Stadt Thun entlassenen Mitarbeiters einforderte. Als Sprecher der vorberatenden Sachkommission Präsidiales und Finanzen durfte ich das Eingangsvotum in die Grabesstille eines mit Gewerkschaftsgästen übervollen Stadtratssaales in ein Meer von Unia-Fahnen halten. Ich habe damals darauf plädiert, dass wir uns als Legislative im Sinne einer klaren Gewaltentrennung nicht in ein hängiges Gerichtsverfahren der Stadt Thun mit ihrem früheren Mitarbeiter einmischen. Mitarbeiter wie zuständiger Gemeinderat waren übrigens Mitglieder der SP.

Zweifellos sind die WIA-Mitarbeitenden in der Pflege einem leider wohl nicht abnehmenden Leistungsdruck ausgesetzt. Dass sie damit über alle Pflegeberufe und Institutionen im Land gesehen nicht allein sind, dürfte ihnen ein schwacher Trost sein. Dass die Burn-out-Rate im öffentlichen Dienst jedoch geringer wäre als in der Privatwirtschaft, gehört ins Reich der Märchen. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund gehäufter Personalausfälle in der städtischen Verwaltung rechtfertigt die Stadt als Arbeitgeberin ein tieferes als das ordentliche Rentenalter für ihr Personal.

Strategische Fehlentscheide und arbeitsrechtliche Konflikte gibt es sowohl in der Privatwirtschaft wie in der öffentlichen Verwaltung zu beklagen. Im vorliegenden Fall der WIA ist das Ausspielen der Organisations- und Arbeitsmodelle gegeneinander völlig unbegründet und wenig hilfreich – ausser vielleicht für die agierenden und agitierenden Gewerkschaften, die selber unter permanentem Druck stehen, ihre eigene Rolle zu rechtfertigen.

Mit einem der Urväter des Neoliberalismus, Alexander Rüstow, gesprochen im September 1932 in seinem Diskussionsbeitrag über „Die staatspolitischen Voraussetzungen des wirtschaftlichen Liberalismus“ auf der Tagung des Vereins für Sozialpolitik für ein neues Selbstverständnis der Liberalen:
„Der neue Liberalismus jedenfalls, der heute vertretbar ist, und den ich mit meinen Freunden vertrete, fordert einen starken Staat, einen Staat oberhalb der Wirtschaft, oberhalb der Interessenten, da, wo er hingehört. Und mit diesem Bekenntnis zum starken Staat im Interesse liberaler Wirtschaftspolitik und zu liberaler Wirtschaftspolitik im Interesse eines starken Staates – denn das bedingt sich gegenseitig, mit diesem Bekenntnis lassen Sie mich schliessen.“

Samstag, 9. März 2013

MoMo – Die seltsame Geschichte einer Geldreform


Unbeachtet von der Öffentlichkeit findet heute in Thun ein Informationsnachmittag statt als Einführung in das Thema Vollgeld-Reform. Als Veranstalter tritt der Verein Chai auf, eine „jüdisch-messianische Gemeinschaft“. Gleichzeitig wird der Anlass aber auch als Treffen des Lehrdiensts LaMakor von Daniel und Birgit Seidenberg geführt, die nach eigenen Angaben keiner Organisation oder Gemeinde verpflichtet sind. Als Referent angekündigt ist Hansruedi Weber, Präsident des überparteilichen Trägervereins Monetäre Modernisierung (MoMo).

Wer bei MoMo unweigerlich an Michael Ende denkt und an seinen 1973 erschienen Roman von den diebischen grauen Herren, liegt mit der Assoziation gar nicht so weit daneben. In der Kritik steht hier aber nicht der Diebstahl von Zeit, sondern die Privatisierung von massiven Geldschöpfungsgewinnen, die ganz klar der Öffentlichkeit zustünden.

Die Idee einer Vollgeld-Reform hat es schwer, zumal ihr Sachverhalt nur einer kleinen aber wachsenden Minderheit von Interessierten bekannt ist. Im Erstkontakt erscheint er unglaublich und weckt primär Skepsis. Dass die Idee auch im Dunstkreis religiöser Splittergruppen und von Politsekten wie dem Schiller Institut des Weltverschwörungstheoretikers Lyndon LaRouche beworben wird, leistet der Sache keinen Dienst. Die Trägerschaft einer Monetative Schweiz hat es bisher nicht geschafft, sich genügend klar von esoterischen Mitläufern abzugrenzen.

Gleichwohl hat die Idee Hand und Fuss. Sie verdient nicht bloss nähere Betrachtung, sondern verlangt zu Recht nach Umsetzung. Ich habe mich an dieser Stelle schon mehrfach dafür ausgesprochen:

Kürzlich hat das Schweizer Fernsehen in der Sendung ECO vom 28.01.2013 zu später Stunde eine äusserst sehenswerte Zusammenfassung zum Thema Vollgeld-Reform ausgestrahlt. Alternativ ist der 8-minütige Beitrag auch auf YouTube abrufbar.

Das Thema gestreift hat auch Michael Rasch in einem grösseren Beitrag in der NZZ vom 1.03.2013 unter dem Titel „Währungs-Privatisierungen gegen Notenbank-Exzesse?“ Der frühere Finanzverwalter der Stadt St. Gallen, Reinhold Harringer, hat darauf mit einem Leserbrief in der NZZ vom 7.03.2013 reagiert: 
„Zu verhindern wäre deshalb in erster Linie die Geldschöpfung der Geschäftsbanken – ihre Aufgabe sollte beschränkt werden auf die Vergabe von Krediten aufgrund von Einlagen, Eigenkapital oder allenfalls aufgrund von Krediten der Notenbank. Die Geldschöpfung selbst sollte allein Sache der Notenbank sein. Es ist nicht das System des Papiergeldes an sich zu kritisieren, sondern die Tatsache, dass der grösste Teil des Geldes über die Kreditgewährung der Privatbanken geschaffen wird. Eine Vollgeldreform würde diesen Systemfehler korrigieren.“
Der deutsche Professor Thorsten Polleit, Chefökonom von Degussa Goldhandel und Lehrbeauftragter der Frankfurt School of Finance wird im erwähnten NZZ-Artikel von Rasch mit der Aussage zitiert, das heutige Geld sei schlecht, weil es „per Kreditvergabe der Geschäftsbanken aus dem Nichts geschaffen werde, was ökonomisch gesehen einer legalisierten Geldfälschung gleichkomme.“ Dem ist nichts beizufügen.

Es ist an der Zeit, einen geeigneten Wortlaut für eine Verfassungsänderung zu finden und die Geldreform per Volksinitiative einzuleiten.

Sonntag, 17. Februar 2013

Keine weiteren Lippenbekenntnisse!


Eine Trilogie: Dritter Teil

Nach dem Nein des Thuner Stadtrats zur Übergangslösung einer Traglufthalle im Strandbad Lachen steht am 9. Juni nun eine Volksabstimmung über das Projekt an. Den Stimmberechtigten stellt sich dabei die Frage, wie weit den politischen Schalmeienklängen zu vertrauen ist, die alternativ zum Provisorium ein wirkliches Hallenbad ankünden.

Beruhigungsmittel gehören zwar in den Handwerkskasten des Politikers wie in den Arzneischranks des Arztes. Hier wäre eine politische Ruhigstellung der Initianten aber Gift für die regionale Sportstättenplanung. Denn als Thuner Finanzpolitiker sage ich unumwunden: Ein Hallenbad, durch die Stadt Thun im Alleingang realisiert, wird meine Generation nicht mehr erleben. Machen wir uns selber und den Stimmberechtigten nichts vor. Dazu fehlt uns das Geld und entsprechend der Konsens.

Im bisherigen Mikado-Spiel der Regionsgemeinden versucht zu gewinnen, wer nichts bewegt. Jeder Spieler achtet bloss mit Argusaugen auf allfällige Bewegungen im Gefüge der bestehenden Anlagen. Lippenbekenntnisse bringen uns hier nicht weiter – im Gegenteil, sie zementieren das heutige Manko an Wintertrainingsmöglichkeiten.

Brechen wir diese Zitterpartie ab und gehen wir mit offenen Karten über zu einer gemeinsamen regionalen Planung für eine moderne Schwimmhalle mit Ganzjahresbetrieb, die auch die berechtigten Anliegen der Wassersportvereine abdeckt! Sie muss nicht zwingend auf Thuner Boden liegen.

Nachdem der gordische Parkhausknoten nun zerschlagen ist, erwarte ich von unserer Stadtregierung, dass sie ihren Elan aufrecht erhält und ihren Worten in Sachen Hallenbad unmittelbar Taten folgen lässt.

Ein Hallenbad für Thun?


Eine Trilogie: Zweiter Teil

Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 14. Februar 2013 die Volksinitiative „Für das Erstellen eines Winterdachs im Strandbad Thun“ zuhanden der Volksabstimmung vom 9. Juni 2013 abgelehnt, u.a. mit der Begründung des Gemeinderats, die Realisierung eines überzeugenderen, aber wesentlich teureren Hallenbads „falle damit nicht aus der politischen Agenda.“ Aktuellen Medienberichten zufolge machen auch die Eigentümer bzw. Betreiber der umliegenden Hallenbäder, insbesondere in Oberhofen und Heimberg, den Weiterbetrieb bzw. Ausbau ihrer Anlagen von den Entwicklungen in der Stadt Thun abhängig.

Im Namen der Fraktion der Mitte (CVP, EVP, EDU, GLP) habe ich deshalb folgende Fragen in der Form einer dringlichen Interpellation an den Thuner Gemeinderat gerichtet:

  1. Inwiefern steht die Realisierung eines Hallenbads in Thun überhaupt konkret auf der politischen Agenda?  Wie – in Bezug auf die gängigen mittel- und längerfristigen Planungsinstrumente wie Aufgaben- und Finanzplan oder Konzept für Sport- und Bewegungsräume – versteht der Gemeinderat hier die „Agenda“?
  2. Wer steht konkret in der Verantwortung für die Beantragung eines Hallenbads? Gemäss Stadtrats-Bericht 4/2013: „Der Bedarf nach einem Hallenbad für die Stadt […] ist gegeben.“ „Neue Sportanlagen sind zu beantragen, wenn ausgewiesene Bedürfnisse durch die vorhandenen Anlagen nicht gedeckt werden können.“
  3. Gehört die Bereitstellung eines Hallenbads zu den öffentlichen Aufgaben der Stadt Thun?
  4. Welche Eckwerte (Verschuldungsgrad, Eigenkapitaldecke, Selbstfinanzierungsgrad, ...) müssen die Stadtfinanzen konkret erfüllen, damit die Realisierung eines Hallenbads finanzpolitisch diskutabel wird?
  5. Wann frühestens ist mit der Erfüllung dieser Eckwerte zu rechnen?
  6. Stützt der Gemeinderat seinen Standortvorschlag Strandbad Lachen für ein Hallenbad auf eine konkrete Evaluation alternativer Standorte?
  7. Wie ist der vorgeschlagene Standort im Strandbad Lachen für ein Hallenbad konkret mit den Gründen zu vereinbaren, die der Gemeinderat gegen eine Traglufthalle am selben Standort ins Feld führt: Lage ausserhalb des Sportclusters, landschaftliche Qualität (Flachmoorzone), Winterruhegebiet für Wasservögel, fehlende Quelle sinnvoll nutzbarer Abwärme, denkmalpflegerische Schutzwürdigkeit der bestehenden Bauten, Attraktivität der heutigen Anlage,…?
  8. Hatte der Gemeinderat zum Zeitpunkt des Lokalmedienberichts vom 5. Februar 2013 bereits Kenntnis von den Plänen des Verwaltungsrats des Sportzentrums Heimberg für eine zweite Schwimmhalle?
  9. Ist der Gemeinderat willens, eine aktivere Rolle in der regionalen Planung von wichtigen Sportanlagen im Allgemeinen und gedeckten Schwimmbädern im Speziellen zusammen mit öffentlichen und privaten Trägerschaften zu übernehmen? Bieten sich dazu konkrete erste Massnahmen an?

In einer ersten Stellungnahme lehnte der Gemeinderat am 14. Februar 2013 die dringliche Beantwortung dieser Fragen ab mit der Begründung, im Vorfeld des Urnengangs vom 9. Juni 2013 könnte sie die Stimmberechtigten „verwirren“, was „staatspolitisch bedenklich“ wäre.

Die einzige Quelle von Verwirrung, die sich hier allenfalls öffnen könnte, sind Antworten und konkretere Absichtserklärungen unserer Stadtregierung, die den Aussagen der offiziellen Abstimmungsbotschaft widersprechen. Dass der Gemeinderat bereits heute davor zurückschreckt, nährt Zweifel an der Verlässlichkeit der gebotenen Aussicht auf ein neues Hallenbad.

Der Stadtrat hat eine dringliche Beantwortung dieses Fragenkatalogs auf Antrag des Gemeinderats abgelehnt. Für eine rasche Klärung haben sich die Fraktionen der Mitte, SP und Grüne ausgesprochen, geschlossen dagegen waren SVP, BDP und FDP.

Für mich ist es ein Gebot der politischen Glaubwürdigkeit, den Stimmberechtigten so rasch wie möglich reinen Wein einzuschenken über die konkrete Perspektive auf ein Hallenbad, das ihnen hier als bevorzugte Alternative präsentiert wird.

Samstag, 16. Februar 2013

Eine 50m-Traglufthalle für das Strandbad Thun?


Eine Trilogie: Erster Teil

Am 14. Februar 2013 hatte das Thuner Stadtparlament über eine Volksinitiative zu befinden, die eine Winterüberdachung des 50m-Schwimmbeckens im Strandbad Lachen mit einer Traglufthalle fordert. Gedeckte und damit wintertaugliche 50m-Becken lassen sich in der Schweiz ja bekanntermassen an einer Hand abzählen, und Traglufthallen in der hier vorgeschlagenen Art sind ebenso selten. Es gibt ihrer landesweit zurzeit lediglich drei, nämlich in Schaffhausen, Chur und Tenero. Der Seltenheitswert solcher Anlagen korreliert mit dem viel zu spärlichen Angebot an Wintertrainingsmöglichkeiten für Wassersportler und ernsthafte Schwimmerinnen. So müssen sich die Thuner Wassersportvereine seit Jahren schmalen Zugang zu den Hallenbädern der Region in Aeschi b. Spiez, Frutigen, Interlaken und Oberhofen erkämpfen und erkaufen. Das nächstgelegene Bad in Heimberg ist im Winter derart stark durch Einzeleintritte ausgelastet, dass an Vereinssport dort nicht zu denken ist.

Das Angebotsdefizit ist seit Jahren hinlänglich bekannt, anerkannt und beklagt, was aber die Vertreter gerade jener Volkspartei im Stadtrat, die sich gerne mit dem besten Gehör für Volkesstimme brüstet, nicht davon abgehalten hat, die Volksinitiative bereits vor der Stadtratsdebatte öffentlich als „Schnappsidee“ zu disqualifizieren. So ereiferte sich ihr derzeit lautester Exponent, Lukas Lanzrein, am 5. Februar 2013 auf Facebook, es sei nicht Sache der öffentlichen Hand, jedes Lifestyle- und Freizeitbedürfnis mit Steuergeldern zu befriedigen.

Bezeichnenderweise war es auch die SVP als stärkste Fraktion im Thuner Stadtrat, die einer Einladung des initiativen Vereins „Winterdach“ zur Besichtigung der Traglufthalle Schaffhausen und zum Erfahrungsaustausch mit dem dortigen Betriebsleiter als einzige Stadtratsfraktion demonstrativ ferngeblieben ist.

Den Besuch im Sportzentrum KSS Schaffhausen am 26. Januar 2013 habe ich mitorganisiert und zusammen mit Stadtratskolleginnen und -kollegen aller anderen Fraktionen mitgemacht. Meine Erkenntnis daraus auf den Nenner gebracht sind diese drei Punkte:

Erstens die lapidare Feststellung eines Stadtratskollegen vor Ort: „Hier hat sich jemand etwas überlegt!“ Ganz offensichtlich hebt sich Schaffhausen von Thun in dieser Beziehung ab, und das feststellen zu müssen tut weh. Nicht, dass wir in Thun gedankenlos herumliefen, aber wir haben in den letzten Jahren schon praktisch jede Gelegenheit verpasst, die jeweils  dringenden Investitionsentscheide im Sportbereich so zeitlich aufeinander abzustimmen, dass wir Synergien durch eine örtliche Zusammenlegung an sich unterschiedlicher Sportanlagen hätten nutzen können. Wir sprechen zwar in Thun von einem Sportcluster, aber das ist mindestens im Moment, und bleibt auf unbestimmte Zeit hinaus, ein Papiertiger.

Die zweite Erkenntnis ist diejenige der Machbarkeit: Eine Traglufthalle ist eine relativ einfache, dauerhafte und pflegeleichte Konstruktion.

Drittens: Die Voraussetzungen für eine Traglufthalle gestalten sich in Thun leider völlig anders als in Schaffhausen. Das Strandbad Lachen ist eine reine Badeanlage, die ausschliesslich auf Sommerbetrieb ausgelegt ist, ohne irgendwelche wintertauglichen Infrastrukturen. Schaffhausen ist ein Sport- und Freizeitpark mit Ganzjahresbetrieb an der Kasse, im Hallenbad, Restaurant, in Seminarräumen und Garderoben, ebenso mit Winterbetrieb auf einer freien Kunsteisbahn und in einer Eissporthalle. Das 50m-Becken kann im Winter mit der Abwärme der Eiserzeugungsanlage geheizt werden. Das Zentrum dort lebt also von Synergien zwischen Anlagen, die sich gegenseitig befruchten. Ähnliche Voraussetzungen in Thun schaffen zu wollen, aus der heutigen Ausgangslage heraus, wäre hoffnungslos.

Deshalb schliesse ich mich der Analyse des Thuner Gemeinderats an und sage: Die Traglufthalle, als isoliertes Projekt, so wie sie für Thun vorgeschlagen wird, lohnt sich nicht. Ich habe im Stadtrat auf Ablehnung plädiert und dagegen gestimmt.

Zum nahezu einstimmigen Ablehnungsentscheid des Thuner Stadtrats sind gleichwohl einige Punkte kritisch anzumerken.

Das aktuelle Thuner Konzept für Sport- und Bewegungsräume vom September 2008 sah unter dem Titel „Phase 1: Sofort in Angriff zu nehmende Massnahmen und Erteilung von Planungsaufträgen“ als konkrete Massnahme 4 die Unterstützung der Initianten einer mobilen Überdachung des 50m-Beckens (Traglufthalle) im Strandbad vor: „Eine finanzielle Unterstützung durch Bund, Kanton und Gemeinden ist durch die Stadt abzuklären. Planungskostenbeitrag von Seiten Stadt zu bestimmen; Betriebsbeitrag noch offen.“ In der Detailbeschreibung der Massnahme 4 ging man dort von einem jährlichen Betriebsdefizit von CHF 200‘000 aus. Der Gemeinderat stellte damals einen Grundsatzentscheid innerhalb von 12 Monaten über die Federführung und Höhe des finanziellen Engagements der Stadt in Aussicht gestellt. Der Entscheid hätte also bis September 2009 erfolgen sollen.

Jener Massnahme wurde damals höchste Priorität eingeräumt, ebenso hohe wie der Sanierung der Leichtathletik-Rundbahn im Stadion Lachen und dem Standortentscheid Kunsteisbahn. Von dieser Dringlichkeit ist heute leider nichts mehr zu spüren. Die Thuner Sportministerin Ursula Haller begründet den 3-jährigen Verzug mit der zwischenzeitlich national eingeleiteten Energiewende. Ehrlicher wäre wohl das überfällige Eingeständnis der Stadtregierung, 2008 einen zu überladenen Forderungskatalog aus der lokalen Sportstättenplanung zu unkritisch pauschal verabschiedet zu haben, ohne Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit der ausführenden Verwaltungsabteilungen und die knappen Stadtfinanzen.

Weiter steht heute die von allen Seiten erhobene Forderung im Raum, der Betrieb der Traglufthalle müsse selbsttragend sein. Davon ist im Sportstättenkonzept von 2008 nirgends die Rede. Vielmehr geht der Gemeinderat dort vom erwähnten Betriebsfehlbetrag von CHF 200‘000 aus.

Bei der Lektüre der Mitberichte, welche die Thuner Verwaltungsabteilungen zum Projekt abgegeben haben, stösst man auf sehr viele kritische Fragen, die mehrheitlich durchaus berechtigt sind. Aber es sind teilweise auch schwierige Fragen, die zumindest ich auch als langjähriges Parlamentsmitglied nicht in der Lage wäre zu beantworten. Darum erachte ich es als einigermassen unfair, wenn den Initianten heute vorgeworfen wird, es gäbe in ihrem Projekt noch etliche offene Fragen. 2008 hat man ihnen im Konzept für Sport- und Bewegungsräume mit höchster Dringlichkeit Unterstützung zugesichert, und dazu hätte für mich auch die Mithilfe bei der Klärung solcher Fragen gehört. Was einem bei der Lektüre entgegenschlägt, ist also nicht sehr viel Goodwill seitens Stadtverwaltung.

So hält auch der Gemeinderat dieser Initiative heute entgegen, der Investitionsmittelbedarf sei nicht im Aufgaben- und Finanzplan der Stadt eingestellt. Aber liegt es nicht gerade in der Natur von Volksvorstössen, dass sie Projekte anstossen wollen, die nicht bereits in der Planung sind, bzw. bräuchte es wohl noch eine Volksinitiative für ein Projekt, das der Gemeinderat bereits in seiner rollenden Mittelfristplanung hat?

Der Gemeinderat bezeichnet das Anliegen der Initiative, d.h. eine Schwimm- und Schwimmtrainingsmöglichkeit während der Wintermonate, als absolut unbestritten. Der Bedarf sei gegeben. Und trotzdem verzichtet er auf einen Gegenvorschlag. Das Timing seiner Vorlage an den Stadtrat ist so, dass die Ausarbeitung eines Gegenvorschlags auf Wunsch des Stadtrats, und damit verbunden eine zweite Lesung im Rat, praktisch unmöglich geworden ist, ohne dabei die Fristvorgaben der Stadtverfassung zu verletzen. Dies, obwohl das Geschäft jetzt bereits sechs Jahre Vorlauf hat.

In der Summe heisst das für mich, dass die Stadt Thun in diesem konkreten Geschäft – und ich will hier in keiner Art und Weise verallgemeinern – für die Initianten kein verlässlicher Partner war: Man hat den Initianten 2008 Unterstützung bei der Planung und Projektierung zugesichert, klare Entscheide bis Herbst 2009, mit höchster Priorität, und lässt sie jetzt einfach fallen – zwar mit guten Gründen, aber auch mit einem Argumentationskatalog, den man unverändert bereits 2007 hätte festschreiben können. In dieser Begründung gibt es absolut nichts Neues und Unerwartetes. Das war auch einer der Gründe, weshalb ich 2009, zwar auf verlorenem Posten, aber doch ziemlich unüberhörbar, im Stadtrat das Konzept für Sport- und Bewegungsräume scharf kritisiert habe, eben weil es Versprechen enthält, welche die Stadt absehbar nicht erfüllen kann.

Nach dem Nein des Stadtrats liegt der definitive Entscheid über die Realisierung einer Traglufthalle nun am 9. Juni 2013 bei den Thuner Stimmberechtigten. Im diesem Urnengang werden sie sich fragen müssen, ob sie jetzt ja sagen sollen zu einer nicht ganz befriedigenden Traglufthalle, weil Thun sonst nie zu einem Wintertrainingsangebot kommt, oder ob in Thun früher oder später mit einiger Verlässlichkeit mit einem richtigen zusätzlichen Hallenbad zu rechnen ist.

Ich danke den Initianten, dem Verein Winterdach, dass sie ihre Idee so weit mit sportlicher Ausdauer vorangetrieben haben, dass wir jetzt politisch darüber befinden können. Es ist eine sehr vernünftige Idee, die wir aber in unserer Ausgangslage in Thun nicht einfach mit gutem Gewissen umsetzen können.